Dienstag, 30. Mai 2006

Das Bayerische Schulsystem

Das bayerische Schulsystem

In Deutschland handelt es sich bei allen Schulformen vorwiegend um Halbtagsschulen. Der Unterricht beginnt von Montag bis Freitag je nach Schulhaus zwischen 7.45Uhr und 8.15Uhr und endet zwischen 12.45Uhr und 13.15Uhr. Die zur Verfügung stehenden fünf Stunden Unterrichtszeit setzen sich aus sechs Schulstunden zu jeweils 45 Minuten und zwei Pausen, die insgesamt 30Minuten umfassen, zusammen. In den höheren Schulklassen und an weiterführenden Schulen wird ein- bis zweimal wöchentlich auch am Nachmittag Unterricht erteilt. Während der Stundenplan der Grund- und Hauptschule durchschnittlich 32,5 Unterrichtstunden umfasst, werden die Schüler an Realschule und Gymnasium wöchentlich rund 35 Schulstunden unterrichtet.
Eine Schulklasse besteht an der Grund- und Hauptschule aus durchschnittlich 22,6 und an Realschule und Gymnasium aus 25,7 Kindern.
Die Lehrerausbildung ist darauf ausgelegt, dass an den Grund- und Hauptschulen mit Ausnahme von Religion und Textiles Gestalten möglichst alle Fächer von einer Lehrkraft unterrichtet werden können. Für die Ausbildung zum Realschul- und Gymnasiallehrer werden zwei Fächer vertieft studiert und der Unterricht später auch ausschließlich auf diese Kombination beschränkt. Für die Jugendlichen der weiterbildenden Schulen ist dies nicht selten mit einem stündlichen Lehrerwechsel verbunden.

Der bayerische Lehrplan aller Schulformen ist auf 26 Wochen ausgelegt, während ein Schuljahr jedoch 37 Schulwochen umfasst. Der damit zur Verfügung stehende Freiraum dient der Vertiefung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und kann über den Unterricht hinaus u.a. zur weiteren Behandlung einzelner Inhalte, zum Eingehen auf Schülerinteressen, zum Aufgreifen situativer Anlässe, zum erzieherischen Gespräch oder für die Gestaltung des Schullebens genutzt werden.
Das bayerische Schulsystem folgt einem Leitsystem, welches die verschiedensten Schularten in Gruppen zusammenfasst. Zur Einheit der allgemein bildenden Schulen (gelb) gehören die Grundschule, die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium. Während die Grundschule auch als Primarschule bezeichnet wird, handelt es sich bei den außerdem genannten, auf dem Elementarbereich aufbauenden Schularten um Sekundarschulen. Hier kann des Weiteren zwischen Sekundarstufe I, welche die Jahrgangsstufen 5-10 aller Schularten einschließt und der die Oberstufe des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens umfassenden Sekundarstufe II unterschieden werden.
Bei schulischen Einrichtungen, die sich auf eine spätere Berufstätigkeit beziehen, unterscheidet man zwischen den beruflichen Schulen (grün) und den Berufsausbildungsschulen (blau). Die vierte und letzte Gruppe des schulischen Leitsystems bilden die eigens an Erwachsene gerichteten Einrichtungen des zweiten Bildungsweges (rosa).

Während die nachstehende Grafik einen Überblick des gesamten Schulsystems aufzeigt, soll im weiteren Verlauf eine genauere Betrachtung der einzelnen Schularten vorgenommen werden.


Der Kindergarten
Ein Kindergarten ist in Deutschland und somit auch in Bayern eine halb- oder ganztägige Einrichtung zur Betreuung und pädagogischen Förderung drei- bis sechsjähriger Kinder. Diese Aufgaben werden von ausgebildeten Erziehern und Erzieherinnen übernommen.
Die Kindergärten werden zum Teil rein privat, jedoch meist von den Gemeinden und Kirchen organisiert und getragen. Im Gegensatz zu den Schulen ist ein Kindergartenplatz für die Eltern mit monatlichen Zahlungen verbunden. Kindergärten sind im Elementarbereich zwar Einrichtungen familienergänzender Bildung, gehören in Deutschland jedoch nicht zum Schulsystem. Der Besuch ist daher auch nicht verpflichtend. Die Kindergärten haben es sich zur Hauptaufgabe gemacht, die Selbstständigkeit und das Selbstbewusstsein, den Gemeinschaftssinn, die Umweltbegegnungen sowie die geistige und sprachliche Entwicklung der Kinder zu fördern. Die Verwirklichung und die Umsetzung dieser Vorhaben sind allerdings den Kindergärten selbst überlassen, da es anders als bei den Schulen hierfür keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Vom vollendeten dritten Lebensjahr bis hin zum Schuleintritt hat in Deutschland jedes Kind Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Viele Kindergärten bieten für fünf- bis sechsjährige schulreife Kinder eine Vorschulgruppe an. Hierbei handelt es sich um eine spezielle pädagogische Früherziehung, die auf den Schulbesuch vorbereiten soll.

Die Grundschule
Die Grundschule ist von ihrer Struktur her im deutschen Schulsystem die einzige Schulform die man als Gesamtschule bezeichnen könnte, da sie im Primarbereich die einzige öffentliche Schulart darstellt und vom schulfähigen Alter an ausnahmslos alle Kinder aufnimmt, ohne deren individuellen Leistungen zu berücksichtigen.
Neben der Vermittlung der Grundfertigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen sowie dem Wissenserwerb, leistet die Grundschule einen erheblichen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung eines jeden Kindes.
„Mit dem Schuleintritt beginnt für die Kinder das systematische Lernen, das an ihre individuellen Vorkenntnisse anknüpft und sie zu elementaren Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten führt. Sie erwerben Grundlagen für selbstständiges, eigenverantwortliches Denken und Handeln und gewinnen Erfahrungen im menschlichen Miteinander.“

Die Grundschule stellt eine enge Verflechtung von Unterricht und Erziehung dar. Das Ziel der Grundschule ist es nicht nur, Wissen zu vermitteln und Verstehen anzubahnen, sondern auch Wertehaltungen aufzubauen sowie Interessen zu entwickeln und zu fördern.
In den ersten vier Schulwochen berücksichtigt der Unterricht in Methoden und Inhalten den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. In diesen Wochen sollen verstärkt gemeinschaftsfördernde Maßnahmen, sowie Inhalte der Verkehrserziehung, z.B. Schulwegsicherheit, durchgeführt werden.
Um dem altersgemäßen Bewegungsdrang der Kinder gerecht zu werden, sind in den Jahrgangsstufen eins bis vier im Rahmen des Unterrichts regelmäßig Auflockerungs- und Entspannungsübungen nach dem Konzept der bewegten Grundschule durchzuführen.

Der Fächerkanon
Im Primarbereich werden in den ersten zwei Jahrgangsstufen die Fächer Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, Musikerziehung sowie Kunsterziehung unterrichtet, die gemeinsam als „Grundlegender Unterricht“ bezeichnet werden und sich auf insgesamt 16 Unterrichtsstunden verteilen. Der Zusammenschluss dieser Bereiche ist damit zu begründen, dass Grundschulkinder Phänomene, Fragen und Probleme der sie umgebenen Welt nicht nach Fächern gegliedert, sondern aus eigenen vielfältigen Perspektiven und ganzheitlich wahrnehmen.
Gemäß des Lehrplanes ist das Fach Deutsch in der Grundschule in die Teilbereiche „Sprechen und Gespräche führen“, „Texte verfassen“, „Richtig schreiben“, „Sprache untersuchen“ sowie „Lesen und mit Literatur umgehen“ unterteilt, während sich das Fach Mathematik in „Geometrie“, „Zahlen“, „Rechnen“ und „Sachbezogene Mathematik“ unterteilt.
Zu diesem sogenannten grundlegenden Unterricht kommen noch die Fächer Sport, Religion beziehungsweise Ethik, Werken und Textiles Gestalten sowie zwei Unterrichtsstunden zur individuellen und gemeinsamen Förderung hinzu. Der Unterricht zur individuellen und gemeinsamen Förderung dient in allen Jahrgangsstufen der Behebung von individuellen Lernrückständen einzelner Kinder und Gruppen sowie der allseitigen ergänzenden Förderung. Der grundlegende Unterricht ist für alle Schüler Pflicht.
Im dritten und vierten Schuljahr wird die Stundenzahl des ursprünglichen Fächerkanons in den Kernfächern Mathe, Deutsch und Heimat- und Sachunterricht erhöht. Als neues Fach kommt lediglich eine Fremdsprache hinzu. Je nach Angebot des Schulhauses erhalten die Schüler wöchentlich zwei Unterrichtsstunden in Italienisch, Französisch oder Englisch.

Die Einschulung
Schulpflichtig werden mit Beginn des jeweils neuen Schuljahres alle Kinder, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des gleichen Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Für das kommende Schuljahr 2006/2007 ist der Stichtag auf den 31. August festgelegt worden. Seit Beginn des Schuljahres 2005/2006 wird der Termin für das Erreichen des Einschulungsalters pro Jahr um einen Monat vorverlegt. Im Schuljahr 2010/2011 werden alle Kinder, die bis zum 31.12.2010 sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sein. Dieses Vorgehen wurde in der Kabinettssitzung des bayerischen Ministerrats im Jahr 2005 beschlossen, um zum einen das Einschulungsalter dem europäischen Standard anzupassen und zum anderen, um die Zeit in der Kinder nach wissenschaftlichen Erkenntnissen in hohem Maße aufnahme- und lernbereit sind, besser zu nutzen.
Bei Kindern, deren Geburtsdatum nach dem Stichtag liegt und bei jüngeren Kindern, die auf Wunsch der Eltern eingeschult werden sollen, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die betroffenen Kinder erhalten eine Einschulungserlaubnis, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Kinder, die hingegen das gefragte Alter schon erreicht haben, jedoch noch nicht schulfähig sind, können zurückgestellt werden, um erst im darauf folgenden Jahr eingeschult zu werden.
Die Wahl der Grundschule ihres Kindes steht den Eltern nicht frei, sondern erfolgt nach dem so genannten Sprengelverfahren. Jeder Schule ist ein Einzugsbereich zugeordnet. Alle Kinder, die in diesem Gebiet wohnen werden in die entsprechende Grundschule eingeschult. Um diese Regel zu brechen besteht für Eltern die Ausnahmemöglichkeit eines Gastschulantrages für ein anderes Schulhaus.

Übertrittsregelungen nach der 4.Jahrgangsstufe
Die Grundschule endet mit dem vierten Schuljahr. Für den Übertritt an eine der weiterführenden Schulformen ist der Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht maßgebend. Für die weitere Schullaufbahn ergeben sich nach der Grundschule unter Berücksichtigung der Übertrittsregelungen folgende Möglichkeiten:


Das so genannte dreigliedrige Schulsystem sieht aufbauend auf der Grundschule eine Wahlmöglichkeit zwischen den drei Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium vor.
Für die Hauptschule gibt es kein Übertrittsverfahren. Einzige Vorraussetzung ist der erfolgreiche Besuch der 4.Klasse.
Zieht es ein Kind in Betracht, nach der vierten Klasse auf die Realschule oder das Gymnasium zu wechseln, so muss von den Erziehungsberechtigten bei der Lehrkraft bis Ende März ein Übertrittszeugnis beantragt werden. Das Übertrittszeugnis wir in den ersten Unterrichtstagen des Monats Mai ausgegeben und berechtigt nur im direkt darauf folgenden Schuljahr zum Übertritt auf eine weiterführende Schule. Das Übertrittszeugnis zeigt den aktuellen Leistungsstand in allen Fächern, der sich aus allen mündlichen, schriftlichen sowie praktischen Leistungen von Schuljahresbeginn bis zur Erstellung des Zeugnisses zusammensetzt. Darüber hinaus enthält das Übertrittsformular ein pädagogisches Gutachten. Dieses gibt Auskunft über Anlagen, Neigungen und Fähigkeiten des Schülers und beinhaltet abschließend eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den Übertritt auf die jeweilige Schulart festgestellt wird.
Um an eine Realschule wechseln zu können, muss im Übertrittszeugnis ein Notendurchschnitt von mindestens 2,33 erreicht werden. Bei einem Notendurchschnitt von 2,66 und schlechter muss das entsprechende Kind am Probeunterricht der Realschule teilnehmen. Bei erfolgreichem Bestehen des Probeunterrichts kann der Prüfling die Realschule besuchen. Sollte das Kind den Probeunterricht nicht bestehen, jedoch in einem der beiden geprüften Fächer, Mathe und Deutsch, mindestens einmal die Note 4 erreicht haben und sollten die Eltern weiterhin die Realschule für die richtige Schulwahl halten, so findet ein Beratungsgespräch mit Lehrkräften der Haupt- und Realschule statt. Die letztendliche Entscheidung über den weiteren Schulweg eines Kindes liegt grundlegend bei den Eltern.
Die Übertrittsregel für das Gymnasium sieht vor, dass ein Gesamtnotendurchschnitt von 2,33 sowie ein Notenschnitt von mindestens 2,0 in den Kernfächern Mathe und Deutsch erreicht werden muss. Erfüllt das Kind den Gesamtdurchschnitt, jedoch nicht die erforderlichen 2,0 in den Kernfächern, dann liegt eine „bedingte Eignung“ für das Gymnasium vor und die Entscheidung ist von den Eltern zu treffen. Bei Kindern, die den erforderlichen Durchschnitt bis 2,33 nicht erreicht haben, setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probenunterricht des Gymnasiums voraus.
Sollte ein Kind den Übertritt an Realschule oder Gymnasium am Ende der vierten Klasse nicht geschafft haben, jedoch in der fünften Klasse Hauptschule die erforderlichen Leistungen erbringen, so ist auch hier noch ein Übertritt in die 5.Klasse der höheren Schule möglich.

Die Hauptschule
Die Hauptschule baut als weiterführende Schule auf der Grundschule auf und betreut ihre Schüler von der 5. bis zur 9. Jahrgangsstufe.
Neben dem Lehren von Wissen und Kenntnissen hat es sich die Hauptschule zur Aufgabe gemacht, Schlüsselqualifikationen zu vermitteln. Schüler- und lebensnahe Methoden sollen die Heranwachsenden auf ein verantwortungsvolles Leben in Gesellschaft und Beruf vorbereiten. Besonderer Wert wird auf den handlungsorientierten Unterricht gelegt, durch den Lerninhalte praxisbezogen und konkret-anschaulich vermittelt werden. Auf das Berufsleben werden die Schüler durch praktische Maßnahmen, wie z.B. Betriebserkundungen und Praktika vorbereitet.

Im Folgenden soll in Zahlen ein Überblick über die Grunddaten der bayerischen staatlichen Grundschulen und Hauptschulen gegeben werden, die hier zur Volksschule zusammengefasst wurden:
Grundschule + Hauptschule = Volksschule

Der Fächerkanon
Die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Musik, Kunst, Sport und Evangelische/Katholische Religion beziehungsweise Ethik gehören dem Fächerkanon der Hauptschule sowie aller Schularten des bayerischen Schulsystems an.
Die Fächer Physik, Chemie und Biologie sind an der Hauptschule zu einer Fächergruppe zusammengefasst, welche somit die Naturwissenschaften bündelt. Die Begründung für diese Fächerkombination liegt darin, dass die Schüler die vielfältigen Erscheinungen der sie umgebenen Welt zunächst nicht nach Fächern gegliedert wahrnehmen. Auch die Fächer Geschichte, Sozialkunde und Erdkunde werden als ein Fach unterrichtet. Diese Fächergruppe soll den Jugendlichen Gelegenheit bieten, das Zusammenleben der Menschen in ihrem jeweiligen Lebensraum in Geschichte und Gegenwart zu untersuchen. Die Unterrichtsfächer Werken oder wahlweise Textiles Gestalten, Gewerblich-technischer Bereich, Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich, Kommunikationstechnischer Bereich und Buchführung bilden gemeinsam das Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik. Alle in diesem Lernfeld enthaltenen Fachbereiche sind im Lehrplan der Hauptschule mit jeweils eigenem Fachprofil und Lernzielkatalog aufgelistet. Da die Schüler der Hauptschule in der Regel früher als andere Heranwachsende in das Berufsleben eintreten, erweist sich dieser Lernbereich stark praxis- und berufsorientiert. Der Fächerkanon der Hauptschule wird abschließend durch das Fach Informatik komplettiert. Dieses baut ab der achten Jahrgangsstufe auf den in den Jahrgängen fünf bis sieben erworbenen Grundfertigkeiten im Umgang mit dem Computer auf und gebietet den Schülern elementare Einsichten in die Informationstechnik und die Strukturen der Informationsverarbeitung.
Die Stundentafel der Hauptschule ist dem Anhang zu entnehmen.

Abschlüsse und Anschlussmöglichkeiten
Wird die 9.Jahrgangsstufe erfolgreich abgeschlossen, so erhält der Schüler ein Hauptschulabschlusszeugnis. Erst durch Bestehen einer besonderen Leistungsfeststellung kann der Heranwachsende zusätzlich den qualifizierenden Hauptschulabschluss, den sogenannten „Quali“ (3) erwerben. Der erfolgreiche Hauptschulabschluss und der Quali eröffnen den Weg ins Berufsleben.
Am Anfang des Berufslebens steht in der Regel eine berufliche Ausbildung, die auf zwei Wege erlangt werden kann. Eine Möglichkeit bietet hierzu ein duales System, welches sogleich den Besuch einer Berufsschule und die Arbeit in einem Betrieb umfasst. Je nach Ausbildungsberuf und Vorkenntnissen von Seiten des Auszubildenden dauert die praktische Ausbildung und der parallel verlaufende Berufsschulbesuch zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Der zweite Weg einen Beruf zu erlangen ist die Berufsfachschule, die innerhalb von zwei bis drei Jahren eine abgeschlossene Berufsausbildung vermittelt oder gezielt auf eine Berufstätigkeit vorbereitet. Neben den allgemeinbildenden und den berufsbezogenen Fächern wird an dieser Schulform auch die praktische Berufsausbildung durchgeführt. Sowohl an der Berufsschule als auch an der Berufsfachschule kann bei hinreichenden Leistungen ein mittlerer Schulabschluss erworben werden (4).

Seit einigen Jahren bieten die Hauptschulen bei guten Leistungen die Möglichkeit an, einen „M-Zug“ zu besuchen. Der „Mittlere-Reife-Zug“ wird von der 7. bis zur 10. Jahrgangsstufe angeboten. Der hier nach der 10.Klasse zu erzielende Schulabschluss entspricht der Mittleren Reife. Für den Übertritt in den „M-Zug“ gibt es mehrere Gelegenheiten, die mit entsprechenden Übertrittsbedingungen verbunden sind. Diese werden in der folgenden Tabelle dargestellt.



Die Hauptschule bietet intern auch noch eine dritte und letzte Ausbildungsrichtung an. Die Praxisklasse (1) ist ein Modell der Förderung von Jugendlichen mit großen Lern- und Leistungsdefiziten. Eine spezifische Förderung mit hohen Praxisanteilen soll an eine positive Lern- und Arbeitshaltung heranführen. Unterstützung bei der praktischen Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung erfahren die Jugendlichen der Praxisklassen von der Jugendhilfe, der Berufsberatung und Partnern aus der Wirtschaft.

Zusätzlich den genannten Schulbildungsmöglichkeiten innerhalb der Hauptschulen können die Jugendlichen bei entsprechend guten Leistungen auch auf andere Schulformen wechseln. Erreicht der Schüler im Übertrittszeugnis der fünften Klasse Hauptschule in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch einen Durchschnitt von 2,33 bzw. in der sechsten und siebten Klasse 2,0 so eröffnet sich für ihn die Möglichkeit an die Realschule zu wechseln. Auch auf das Gymnasium kann ein Schüler nach der fünften oder sechsten Jahrgangstufe wechseln, wenn entsprechende Leistungen erzielt wurden beziehungsweise Aufnahmeprüfung und Probezeit erfolgreich absolviert wurden.
Frühestens nach der sechsten und nach jeder weiteren Jahrgangsstufe kann auch die Gelegenheit genutzt werden an die Wirtschaftsschule (2) zu wechseln.
Die Wirtschaftsschule zählt zu den Berufsfachschulen und vermittelt neben einer allgemeinen Bildung auch eine berufliche Grundbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung. Je nach Zeitpunkt des Übertritts gibt es diese Schule in vier- (7.-10.Jahrgangsstufe), drei- (8.-10.Jahrgangsstufe) und zweistufiger Form (10.-11.Jahrgangsstufe). Die Wirtschaftsschule verleiht bei erfolgreichem Bestehen den mittleren Schulabschluss.
Um auf die Wirtschaftsschule übertreten zu können, muss in den Kernfächern ein Notendurchschnitt bis 2,33 erreicht werden. Bei schlechteren Zensuren muss zur Übernahme eine Aufnahmeprüfung und eine Probezeit bestanden werden. Auch nach bestandenem Quali kann noch auf die 2-stufige Wirtschaftsschule gewechselt werden, sofern die Englischnote im Abschlusszeugnis nicht schlechter als Note 3 beträgt.

Das deutsche Schulwesen wurde in den letzten Jahren nach dem Motto „Kein Abschluss ohne Anschluss“ so gut ausgebaut, dass aufbauend auf jeder Schulform durch weiterführende Schulen oder den zweiten Bildungsweg die Möglichkeit zum Abschluss eines Studiums als höchste Ausbildungsform besteht (5). Diese und alle weiteren oben genannten möglichen Schulformvariationen für die Hauptschule sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst.

Die Realschule
Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5-10 und richtet ihr Bildungsangebot an Jugendliche, die sich an theoretischen Fragen interessiert zeigen und zugleich praktische Fähigkeiten und Neigungen besitzen. Diese Schulform vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und schafft Grundlagen für eine berufliche beziehungsweise schulische Weiterbildung.

Die Wahl der Ausbildungsrichtung
An der Realschule werden in den Jahrgangsstufen fünf und sechs alle Schüler weitestgehend in denselben Fächern unterrichtet. Die Pflichtfächer für die fünfte Jahrgangsstufe sind Religionslehre beziehungsweise Ethik, Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie, Erdkunde, Sport und Musik. Im gestalterischen Bereich kann zwischen Kunsterziehung, Textiles Gestalten und Werken gewählt werden. In der sechsten Jahrgangsstufe wird lediglich das Fach Geschichte neu eingeführt.
Nach der sechsten Klasse müssen sich die Schüler zwischen drei Ausbildungsrichtungen, den sogenannten Wahlpflichtfächergruppen, entscheiden.
Wahlpflichtfächergruppe I ist auf den mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich spezialisiert. Mit Mathe, Physik, Chemie und technischen Fächern wie Informatik oder Technisches Zeichnen als Schwerpunktgebiete, bereitet diese Gruppe vor allem auf technische Berufe vor.
In Wahlpflichtfächergruppe II steht der wirtschaftliche Bereich mit den Fächern Wirtschaft und Recht, Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Textverarbeitung im Vordergrund. Hier werden die Grundlagen für Berufe in Wirtschaft und Verwaltung geschaffen.
Fällt die Wahl der Jugendlichen auf Wahlpflichtfächergruppe III, so muss erneut zwischen zwei Möglichkeiten entschieden werden. Gruppe IIIa legt ihr Gewicht auf die zweite Fremdsprache Französisch, während Gruppe IIIb den Schulen verschiedene Möglichkeiten der Schwerpunktsetzung eröffnet. Im musisch-gestalterischen Bereich erhalten Kunsterziehung beziehungsweise Werken eine besondere Bedeutung, im hauswirtschaftlichen Bereich wird das Fach Haushalt und Ernährung zum Schwerpunkt gewählt und bei der Wahl des sozialen Ausbildungszweiges steht das Fach Sozialwesen im Vordergrund. Die Stundentafeln für die oben ausgeführten Wahlpflichtfächergruppen sind im Anhang einzusehen.
Obwohl die Wahlpflichtfächergruppen auf bestimmte berufliche Richtungen ausgelegt sind, bedeutet die Wahl lediglich eine Entscheidungshilfe jedoch keine Festlegung in der Berufswahl. Der Realschulabschluss berechtigt wie jeder Schulabschluss zu einer beruflichen Ausbildung.

Abschluss und Anschlussmöglichkeiten
Nach der siebten und neunten Jahrgangsstufe der Realschule kann an die Wirtschaftsschule gewechselt werden, wenn in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erreicht wurde (2). Am Ende der Realschulzeit steht eine zentral gestellte Abschlussprüfung, die bei erfolgreichem Bestehen einen mittleren Schulabschluss, die sogenannte mittlere Reife verleiht.
Der Realschulabschluss berechtigt unter bestimmten Notenvoraussetzungen zum Besuch der zweijährigen Fachoberschule (FOS), einer beruflichen Schule, die in zwei Schuljahren in der gewählten Ausbildungsrichtung praxisorientiert zur Fachhochschulreife führt. Die Fachhochschulreife ermöglicht bundesweit ein Studium aller an Fachhochschulen angebotenen Studiengänge.
Wer die Realschule ohne mittleren Schulabschluss verlässt und eine berufliche Ausbildung beginnt, kann in diesem Rahmen, wie bereits erwähnt, bei entsprechenden Leistungen den mittleren Schulabschluss erwerben (4) beziehungsweise bei erfolgreicher Teilnahme am Quali (3) den Quabi (Quali und überdurchschnittlicher Berufsabschluss) erhalten.
Auch aufbauend auf der Realschule kann jederzeit die Schullaufbahn eines zweiten Bildungsweges eingeschlagen werden (5).

Das Gymnasium
Zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurde das achtjährige Gymnasium eingeführt. Die Jugendlichen die in diesem Schuljahr die 5. und 6.Klasse besuchten bilden die ersten beiden Jahrgänge. Die Schüler der höheren Klassen werden bis zum Abitur nach dem bisherigen Lehrplan für das neunjährige Gymnasium unterrichtet.
Das neue achtjährige Gymnasium ist von der 5. bis zur 12.Klasse als geschlossener Bildungsgang konzipiert. Am Gymnasium wird eine vertiefte Allgemeinbildung vermittelt und das fächerübergreifende, abstrakte und problemlösende Denken gefördert. Im Vordergrund der Bemühungen steht weiterhin die Konzentration auf den nachhaltigen Erwerb grundlegender Kompetenzen sowie eine Stärkung der Studierfähigkeit durch Kenntnisse, die für jedes Hochschulstudium von Belangen sind. Das achtjährige Gymnasium sieht des Weiteren auch mehr Gestaltungsfreiheit der einzelnen Schulen und eine bessere begabungsgerechte Förderung der Jugendlichen vor. Die enge Zusammenarbeit mit Hochschulen und Wirtschaft soll die berufliche Orientierung der Schüler fördern.

Der neue Lehrplan für das G8 berücksichtigt Neuerungen der Entwicklungspsychologie sowie der Didaktik und Methodik. Der Stoffumfang wurde deutlich reduziert, um mehr Raum für Übung, Wiederholung, Vertiefung und Anwendung zu schaffen. Darüber hinaus wurden die Stoffinhalte stärker auf das für eine gymnasiale Bildung zentrale Wissen konzentriert.

Die Wahl der Ausbildungsrichtung
Für das Gymnasium stehen verschiedene Ausbildungsrichtungen zur Auswahl, die jedoch für die spätere Berufswahl nicht verbindlich sind. Generell bietet das Gymnasium ein breites, für alle Ausbildungsrichtungen verbindliches Fächerprogramm. Dieses setzt sich zu gleichen Anteilen aus einem sprachlich-künstlerischen, einem mathematisch-naturwissenschaftlichen und einem gesellschaftlichen Fächerkanon und Sport zusammen. Unabhängig von der Art des Gymnasiums erlernen alle Schüler mindestens zwei Fremdsprachen. Abgesehen vom Sprachlichen und vom Musischen Gymnasium stehen an allen anderen Formen die Sprachenkombinationen Englisch-Latein, Englisch-Französisch, Latein-Englisch oder Französisch-Englisch zur Auswahl. Beim achtjährigen Gymnasium setzt die erste Pflichtfremdsprache in der fünften und die zweite Fremdsprache in der 6. Jahrgangsstufe ein.
Es gibt sowohl Gymnasien die ausschließlich eine Ausbildungsrichtung anbieten, als auch Schulhäuser die intern mehrere Ausbildungszweige zur Wahl stellen.
Das Naturwissenschaftlich-technologische Gymnasium (NTG) betont vertiefte Kenntnisse in den Naturwissenschaften Physik und Chemie sowie in Informatik. Eine Übersicht über den Fächerkanon ist im Anhang zu finden (Anhang IV S.9).
Das Sprachliche Gymnasium (SG) fördert in erster Linie eine kulturelle Bildung und das Erlernen von mindestens drei Fremdsprachen. Zur Auswahl stehen neben Englisch als Pflichtsprache Latein, Französisch, Spanisch, Russisch und Italienisch. Die dritte Fremdsprache wird in der 8.Jahrgangsstufe eingeführt. Eine Sonderform des Sprachlichen Gymnasiums ist das Humanistische Gymnasium. Diese Ausbildungsrichtung beschäftigt sich vertieft mit der europäischen Kultur und ihren Wurzeln in der klassischen Antike. Latein, Englisch und Griechisch stellen die drei Pflichtfremdsprachen dar. Die einzige von den Schülern zu treffende Entscheidung ist hierbei, ob Englisch oder Latein als erste Fremdsprache ab der 5.Klasse erlernt werden soll. Eine Übersicht über den Fächerkanon ist im Anhang zu finden.
Eine dritte mögliche Ausbildungsrichtung ist das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Gymnasium (WSG). Hier steht den Schülern die Wahl offen, ihren Schwerpunkt entweder auf den Bereich Wirtschaftswissenschaften mit dem Fach Wirtschaftsinformatik oder auf die Sozialwissenschaften mit dem Fach Sozialpraktische Grundbildung zu setzen. Eine Übersicht über den Fächerkanon ist im Anhang zu finden.
Das Musische Gymnasium als vierte und letzte Wahlmöglichkeit beschäftigt sich vornehmlich mit den Fächern Musik und Kunst. Musik stellt das Kernfach dar, welches auch zu Instrumentalunterricht verpflichtet. Eine Übersicht über den Fächerkanon ist im Anhang zu finden.

Abschlüsse und Anschlussmöglichkeiten
Das achtjährige Gymnasium gliedert sich in eine Unterstufe mit den Jahrgängen 5-7, einer Mittelstufe mit den Jahrgangstufen 8-10 und einer Oberstufe mit den Klassen 11 und 12. Die letzte Etappe am Gymnasium wird auch als Kollegstufe bezeichnet und folgt nun nicht mehr wie die Jahrgangstufen 5-10 dem Klassen- sondern dem Kursprinzip. Die Kollegstufe führt zum Abitur hin. Das Abitur ist in Bayern eine zentral gestellte Abschlussprüfung und verleiht bei erfolgreichem Bestehen die allgemeine Hochschulreife, die deutschlandweit zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen befähigt. Die verschiedenen Hochschultypen sollen in Gliederungspunkt 4.2 näher vorgestellt werden.
Für das achtjährige Gymnasium ist vorgesehen, dass für alle Schüler der Oberstufe die Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache mit jeweils 4 Wochenstunden sowie die Fächer Geschichte, Religion bzw. Ethik und Sport verpflichtend sind. Darüber hinaus werden sich die Heranwachsenden nach wie vor entsprechend ihren Interessen und Begabungen ein individuelles Kursprogramm aus den weiteren Fremdsprachen, den Naturwissenschaften, den Gesellschaftswissenschaften und aus dem musisch-ästethischen Bereich zusammenstellen können. Als Auflage muss aus jedem dieser Bereiche mindestens ein Fach belegt werden. Bisher wurden von den Schülern aus dem zur Verfügung stehenden Fächerkanon zwei Leistungskurse als Schwerpunktfächer gewählt. Diese Leistungskurse werden in der neuen Konzeption durch zwei jeweils zweistündige, von den Schülern aus dem Fächerkanon nach wie vor selbst gewählte Seminare ersetzt, die eine optimale Vorbereitung auf Studium und Beruf gewährleisten sollen. In der zentral gestellten Abiturprüfung am Ende der 12.Jahrgangsstufe werden die Schüler in den beiden Seminaren und in zwei weiteren Fächern geprüft. Die Abiturnote ergibt sich aus den im Verlauf der letzten zwei Jahrgänge erhaltenen Noten und den Abiturprüfungen. Diese Gesamtnote ist ausschlaggebend für den Numerus Clausus (NC) an staatlichen Hochschulen. In Deutschland besteht ein Numerus Clausus für die Studiengänge, für die Zulassungszahlen festgelegt sind und bei denen davon auszugehen ist, dass die Anzahl der Studienbewerber die der Ausbildungsplätze übersteigt.
Da das Gymnasium die höchste und längste Schulform darstellt, ist das Bestehen der 10.Jahrgangsstufe mit einem mittleren Schulabschluss gleichgesetzt. Den Schülern steht es allerdings auch offen, nach der 9.Jahrgangsstufe durch eine externe besondere Leistungsfeststellung den qualifizierenden Hauptschulabschluss zu erwerben (1). Bei vorzeitigem Abbruch des Gymnasiums steht den Jugendlichen auch jederzeit die Möglichkeit einer Berufsausbildung mit anschließenden Bildungsmöglichkeiten offen (2,3).

Weitere Schularten
In den vergangenen Jahrzehnten wurde in Deutschland immer mehr Gebrauch vom sogenannten zweiten Bildungsweg gemacht. Der zweite Bildungsweg umschreibt alle Möglichkeiten auch als Erwachsener nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Hochschulreife oder den Befähigungsnachweis für den Besuch der Fachhochschule zu erlangen. Aufgrund der schlechten Arbeitsmarktsituation und der Tatsache, dass es mit einem höheren Schulabschluss leichter ist eine Ausbildungsstelle zu finden als mit einem niedrigem Abschluss, entscheiden sich immer mehr Schulabgänger sowie Jugendliche und Erwachsene, die mit Quali oder mittlerer Reife keine Arbeit bekommen für den zweiten Bildungsweg.
Das Bayerische Staatsministerium hat auf die große Nachfrage des zweiten Bildungsweges reagiert, indem das gegliederte Schulwesen in Bayern nach dem Grundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss“ weiter ausgebaut wurde, so dass selbst der niedrigste Schulabschluss, der Hauptschulabschluss, durch dementsprechende Bemühungen und Weiterbildungen ein Hochschulstudium nicht ausschließt.
In der obigen Ausführung wurde schon eine Vielzahl von Anschlussmöglichkeiten dargestellt, die im Folgenden durch weitere Schulformen komplettiert werden sollen.
Die Gruppe der beruflichen Schulen wurde mit der Beschreibung der Wirtschafts-, Fachober-, Berufs- und Berufsfachschule schon weitgehend erläutert. Die letzte fehlende Schulart in dieser Gruppe ist die Berufsoberschule (BOS). Diese Einrichtung baut auf einem mittleren Schulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mehrjährigen Berufstätigkeit auf und setzt zusätzlich das Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Während der zweijährigen Schulzeit eröffnen sich für die Schüler mehrere Abschlussmöglichkeiten. Nach dem ersten Schuljahr kann durch die freiwillige Teilnahme an einer Abschlussprüfung die Fachhochschulreife (vgl. Fachoberschule) erhalten werden. An das zweite Schuljahr schließt die Abschlussprüfung für die fachgebundene Hochschulreife an, in Verbindung mit einer zweiten Fremdsprache kann hier sogar die allgemeine Hochschulreife (vgl. Gymnasium) erworben werden. Während die Fachhochschulreife zum Besuch einer Fachhochschule berechtigt, befähigen die fachgebundene und die allgemeine Hochschulreife zum Studium an der Universität.

Zur Gruppe der Berufsausbildungsschulen gehören die Fachschule und die Fachakademie. Beide Schulformen bauen auf einer Berufsausbildung und einer mehrjährigen Berufstätigkeit auf und stellen eine berufliche Fortbildung dar. Die Fachschule bereitet ihre Schüler auf die Übernahme mittlerer Führungsaufgaben vor und bietet die Möglichkeit zum Erwerb eines mittleren Schulabschlusses und mittels einer Ergänzungsprüfung auch den Erhalt der Fachhochschulreife.
Die Fachakademie bereitet in zwei Jahren auf eine gehobene Berufslaufbahn vor. Das Studium im gewählten Ausbildungsbereich endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung, die zu einer staatlich festgelegten Berufsbezeichnung führt. Auch an dieser Schulform kann mittels einer Ergänzungsprüfung die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.

Zur letzten Gruppe weiterführender Schulen gehören die speziellen Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. Diese setzt sich aus der Abendrealschule, dem Abendgymnasium, dem Kolleg und dem Telekolleg zusammen.
Die Abendschulen bieten berufstätigen Erwachsenen die Möglichkeit, innerhalb drei bis vier Jahren an mehreren Abenden der Woche den entsprechenden Schulabschluss nachzuholen.
Das Kolleg ist ein Institut zur Erlangung der Hochschulreife, dessen Unterricht ganztägig stattfindet und die Vorbildung, Berufserfahrung und Lebensreife seiner Schüler berücksichtigt.
Das Telekolleg ist hingegen eine Zusammenarbeit des Freistaats Bayern und des Bayerischen Rundfunks und vermittelt in vier Trimestern die Fachhochschulreife an Erwachsene, die eine mittlerer Reife und eine abgeschlossener Berufsausbildung vorweisen können. Das Telekolleg stützt sich auf Lehrsendungen, die im bayerischen Fernsehen ausgestrahlt werden, schriftliches Begleitmaterial und Kollegtage. Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan der Fachoberschule und die Ausbildungsrichtung ist durch die berufliche Vorbildung festgelegt.

Das bayerische Hochschulwesen
Der Freistaat hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem international erstrangigen Standort für Wissenschaft und Forschung entwickelt. Die bayerischen Hochschulen erweisen sich dementsprechend als Impulsgeber für Innovation und Fortschritt. Dem hinzu befindet sich das bayerische Hochschulwesen momentan in einem dynamischen Prozess der Modernisierung und der Internationalisierung.
Die Hochschullandschaft setzt sich aus Universitäten und Fachhochschulen zusammen, die gemeinsam ein breites Bildungsangebot bereitstellen.

„Während die Fachhochschulen als „Hochschulen für die Praxis“ gezielt für die Wirtschaft und für technische und soziale Berufe ausbilden, setzen die Universitäten einen stärkeren Akzent auf die wirtschaftliche Ausbildung.“

Die Fachhochschule
Die Fachhochschule (FH) wurde in Bayern 1971 eingeführt. Seitdem wurden im Freistaat 22 Einrichtungen an 26 Standorten errichtet.
Mit einem bezeichnendem Praxisbezug in der Lehre, mit in das Studium eingebundenen praktischen Studiensemestern und mit Professoren als Dozenten, die neben der wissenschaftlichen Qualifikation die Erfahrung der Berufspraxis mitbringen, erfüllen die Fachhochschulen einen eigenständigen Bildungsauftrag, der sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientiert. Sowohl der Anwendungsbezug des Studiums, als auch die straffe und überschaubare Studienorganisation kommen Interessenten mit praktisch ausgerichteten Neigungen und Begabungen entgegen.

Für ein Studium an einer Fachhochschule wird die Fachhochschulreife als Schulabschluss benötigt. An den Fachhochschulen kann eine Berufsqualifizierung in den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Gestaltung erworben werden, die mit einer Diplomprüfung abschließt.
Neben den Diplomstudiengängen werden auch Studiengänge angeboten, welche die international etablierten Hochschulabschlüsse Bachelor und Master anstreben. Das Master-Studium schließt postgradual an einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom) an und setzt häufig eine mindestens zweijährige Berufspraxis voraus.
Die Regelstudienzeit der Diplomstudiengänge von acht Semestern unterteilt sich in der Regel in sechs theoretische und zwei praktische Studienhalbjahren. Die Bachelor-Studiengänge können bereits nach sechs bis sieben Semestern abgeschlossen werden.
Im Zuge eines erfolgreichen Abschlusses verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad mit dem Zusatz (FH), z.B. „Diplom-Ingenieur (FH)“ beziehungsweise den Bachelorgrad, z.B. „Bachelor of Engineering“.

Die Universität
Die neun bayerischen Universitäten bilden einen wichtigen Schwerpunkt der Forschung, welche sich nicht nur auf die geistes-, natur-, ingenieurwissenschaftliche und medizinische Grundlagenforschung beschränkt, sondern auch die anwendungsbezogene Forschung berücksichtigt. Im Zuge dessen besteht eine intensive Zusammenarbeit mit den in Bayern beheimateten Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, den Großforschungs-einrichtungen sowie mit zahlreichen Unternehmen.
Die Universitäten zeigen sich daran interessiert, trotz hoher Studentenzahlen einen hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs heranzubilden. Bei der Einrichtung neuer Studiengänge werden stets die Bedürfnisse der Praxis berücksichtigt.
Die Art des berufsqualifizierenden Studienabschlusses hängt vornehmlich von den gewählten Studienfächern ab. Naturwissenschaftliche-, ingenieurwissenschaftliche sowie wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge schließen in der Regel mit einer Diplomprüfung ab, während die Ausbildungsrichtungen Sprach- und Kulturwissenschaften und teilweise auch die Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zum Magister (M.A.) führen. Die medizinischen Fächer, Pharmazie, Lebensmittelchemie, Rechtswissenschaft und alle Lehramtsstudiengänge werden hingegen mit einer Staatsprüfung zum Abschluss gebracht, die zum Vorbereitungsdienst für das zweite Staatsexamen berechtigt.
Neben diesen bewährten traditionellen Abschlüssen wurden auch an den Universitäten das Bachelor- und das Masterstudium eingeführt, die sich an internationalen Anforderungen orientieren. Ihre Lerninhalte sind fest modularisiert, was bedeutet, dass sie fest definierte und übertragbare Einheiten darstellen. Anders als bei den vorher erwähnten Studienabschlüssen stehen hier die Prüfungen nicht in der Mitte und am Ende des Studiums, sondern sind begleitend in das Studium eingebettet. Statt einer Benotung erhalten die Studenten für ihre erbrachten Leistungen „Credit Points“, die in ihrer Summe die Gesamtqualifikation bilden.
Alle genannten Universitätsabschlüsse berechtigen mittels einer Promotion zum Erwerb eines Doktorgrads.

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