Bildungswesen

Dienstag, 30. Mai 2006

Leistungsbewertung in Bayerns Schulen

Leistungsbewertung in Bayern
In Bayern werden mündliche sowie schriftliche und praktische Leistungen von der zweiten Jahrgangsstufe an mit den Zensuren 1-6 bewertet. Note 1 ist die zu erzielende Höchstbewertung und Note 6 die Niedrigste. Auf Leistungen können nur ganze Noten jedoch keine Zwischenzensuren (z.B. 1,3) erteilt werden. Erläuterungen zu den Bewertungen und Schlussbemerkungen sind hingegen zulässig. In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Lehrkraft der Note ein + oder – hinzufügt. Diese Anmerkung wirkt sich weder vorteilhaft noch nachteilig auf die Bewertung aus und soll lediglich eine Tendenz der Leistung anzeigen.
Jeder dieser sechs Zensuren liegen Wortbedeutungen zu Grunde, die als Maß den Begriff „Anforderung“ verwenden. Dieser bezieht sich auf den Umfang sowie auf die selbstständige und richtige Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler und darüber hinaus auch auf die Art der Darstellung.
Die vom Kultusministerium in der Schulordnung aller Schularten festgelegte Definition und Umschreibung der einzelnen Notenstufen soll im Folgenden dargestellt werden.

Note 1: sehr gut
Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.

Note 2: gut
Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

Note3: befriedigend
Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im allgemeinen den Anforderungen entspricht.

Note 4: ausreichend
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht.

Note 5: mangelhaft
Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.


Note 6: ungenügend
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Auf eine Notenbewertung kann dann verzichtet werden, wenn pädagogische Gründe beziehungsweise ein schulärtzliches oder schulpsychologisches Urteil vorliegen. Solche Ausnahmefälle liegen z.B. bei Kindern vor, die nicht am Sportunterricht teilnehmen können oder an Leistungsstörungen, wie einer Dyskalkulie oder einer Lese-Rechtschreibschwäche leiden. Auch bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie ausländischen Kindern mit sehr schlechten deutschen Sprachkenntnissen können Noten auch durch allgemeine Bewertungen ersetzt werden.


Leistungserhebung in Bayern

Hausaufgaben und Probearbeiten
Zu den eigenständig durchgeführten Tätigkeiten der Grundschule gehören gemäß §17 der Volksschulordnung auch die Hausaufgaben die aufgrund dessen neben den Probearbeiten in diesem Gliederungspunkt Erwähnung finden sollen.
Hausaufgaben dienen dem Zweck, den Lehrstoff einzuüben und die Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen. Sie sollen in der Grundschule täglich nicht mehr als eine Stunde Arbeit in Anspruch nehmen. Bezüglich des erteilten Umfangs ist auf Nachmittagsunterricht Rücksicht zu nehmen. Sonntage, Feiertage sowie Ferien sollten von Hausaufgaben freigehalten werden.
„Zum Nachweis des Leistungsstands erbringen die Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart und Jahrgangsstufe sowie der einzelnen Fächer. Die Art und Weise der Erhebung der Nachweise des Leistungsstandes ist den Schülerinnen und Schülern vorher bekannt zu geben; die Bewertung der Leistungen ist den Schülern mit Notenstufe und der Begründung für die Benotung zu eröffnen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.“
Schriftliche Leistungsnachweise werden durch Probearbeiten erbracht, die sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben müssen und in der Grundschule nicht angekündigt werden dürfen. Um die Grundschüler nicht unter übermäßigen Leistungsdruck zu setzen und sie nicht zu überfordern, darf in allen Klassen maximal eine Probearbeit am Tag und höchstens zwei in der Woche durchgeführt werden. Insofern in der ersten Jahrgangsstufe überhaupt Probearbeiten abgehalten werden, dürfen sie jedoch frühestens ab der zweiten Klasse benotet werden. Vorher soll der Leistungsstand der Schüler lediglich durch Bemerkungen beschrieben werden.
In der Grundschule wie auch in allen weiterführenden Schulformen ist eine Probearbeit mit Note 6 zu bewerten, wenn sich bei der Anfertigung der Leistungserhebung unerlaubter Hilfen bedient wird. Auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel ist ebenso zu ahnden.
Auch wenn sich eine Probearbeit gemäß den Ansprüchen des Faches keiner sprachlichen Fähigkeiten bedient, so sind dessen ungeachtet Verstöße gegen Sprachrichtigkeit und schwere Ausdrucksmängel jederzeit zu kennzeichnen.
Die Probearbeiten werden von der Lehrkraft eingesammelt und binnen kürzester Zeit korrigiert, um sie baldmöglichst den Schülern zur Einsichtnahme zurückzugeben und auf ihre Richtigkeit zu besprechen. Schriftliche Leistungserhebungen können den Kindern zur Kenntnisnahme durch die Eltern mit nach Hause gegeben werden, müssen jedoch wieder einbezogen und mindestens bis zum Schuljahresende von der Lehrkraft aufbewahrt werden.
Sowohl über schriftliche, als auch über praktisch durchgeführte sowie mündliche Leistungserhebungen muss die Lehrkraft Aufzeichnungen machen. Die entsprechende Bewertung muss in den Schülerbogen eines jeden Kindes eingetragen werden. Der Schülerbogen führt neben sämtlichen Leistungsbewertungen auch alle Fehltage und die schulische Laufbahn eines Kindes auf und wird bei einem Schulwechsel an das neue Schulhaus übergeben.




Orientierungsarbeite

Seit der Veröffentlichung der in der Einleitung dieser Arbeit ausgeführten ernüchternden Egebnisse der PISA-Studie 2000 und anderer internationaler Schulleistungsstests wie TIMSS 1997 (Third International Mathematics and Science Study) und IGLU 2001 (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung) zeigen sich verstärkte Bemühungen, bereits in der Grundschule eine Standardbestimmung zur Sicherung grundlegender schulischer Kompetenzen vorzunehmen. Diesbezüglich hat die Kultusministerkonferenz länderübergreifende Bildungsstandards beschlossen, die zu erwerbende Kompetenzen vorgeben, über die alle Schüler nach der 4. beziehungsweise 9. Jahrgangsstufe und nach dem mittleren Bildungsabschluss verfügen sollen. Orientierungsarbeiten stellen demnach Vergleichsarbeiten dar, die zum einen eine erfolgreiche Maßnahme zur Qualitätssicherung implizieren und zum anderen die Mobilität innerhalb Deutschlands sowie die Vergleichbarkeit von Bildungsstandards gewährleisten sollen. Da die Einführung der Orientierungsaufgaben kurz bevorsteht, sollen sie als weitere Maßnahme der Annäherung des deutschen Schulsystems an den internationalen Leistungsstandard in diesem Gliederungspunkt eingehend betrachtet werden.
Entwicklung und Durchführung der Orientierungsaufgaben liegen in der Verantwortung der Länder. Bayern gehört zu einem der ersten Bundesländer, die einheitliche Tests in den Bereichen Lesen und Rechtschreiben verpflichtend für alle Grundschüler der zweiten und dritten Jahrgangsstufe eingeführt hat.
Die Orientierungsaufgaben werden in der Abteilung Grund- und Hauptschule des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in Zusammenarbeit von Fachleuten aus der Praxis, Universitäten sowie eines wissenschaftlichen Konsortiums erarbeitet. Die Tests wurden so konzipiert, dass sie die unterschiedlichen Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik systematisch überprüfen. Die Testaufgaben werden dahingehend derzeit in 30 bayerischen Schulen getestet und auf ihre Brauchbarkeit für vergleichende Leistungstests hin überprüft. Zusätzlich werden zu jedem Schüler und dessen Elternhaus Hintergrundinformationen eingeholt.
Wie im direkten Vergleich zur Einleitung festzustellen ist, entsprechen die Orientierungsarbeiten in ihrer gesamten Konzeption groß angelegten Datenerhebungen wie beispielsweise der PISA-Studie. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass es sich bei diesen Arbeiten um empirisch abgesicherte Tests unter Einbezug entsprechender Gütekriterien handelt, deren Schwierigkeitsgrad über mehrere Jahre hinweg konstant bleibt.

Durchführung
Die Orientierungsarbeiten werden in ganz Bayern zum gleichen Zeitpunkt von allen Zweit- und Drittklässlern bearbeitet. Während die zweite Jahrgangsstufe lediglich in den Bereichen Mathematik und Lesen geprüft wird, kommt für die dritte Klasse zusätzlich das Gebiet Rechtschreiben hinzu. Der Durchführungszeitraum wurde auf das Ende der Jahrgangsstufen zwei und drei festgelegt, da auf diese Weise die Lehrkraft der unteren beiden Klassen und die der oberen beiden Stufen eine Rückmeldung über die in ihrer Klasse geleistete Arbeit erhält. Die Aufgaben unterliegen keiner Stoffbegrenzung, da man eine Gewichtung der Inhalte des Lehrplans hinsichtlich ihrer Bedeutsamkeit vermeiden möchte. Die Begründung hierfür liegt darin, dass die Entscheidung über die Stoffverteilung im Wesentlichen bei der Lehrkraft liegt und die komplette Lösung aller Aufgaben ohnehin nicht erwartet wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schüler auf Aufgaben treffen die sie nicht lösen können ist bei allen Klassen gleich hoch.
Bei den Orientierungsarbeiten besteht eine Kooperation mit vier weiteren Bundesländern. Die Tests der dritten Jahrgangsstufe finden zeitgleich mit denen in Thüringen und im Saarland statt, während die Tests der zweiten Klassen parallel in Berlin und Brandenburg abgehalten werden. Um die nötige Objektivität und den Vergleichsmaßstab wahren zu können, muss die Durchführung der Orientierungsaufgaben bestimmten Vorgaben entsprechen die in allen Schulen eingehalten werden. Um dies zu gewährleisten erhalten die Schulen mit den Aufgaben Durchführungs- und Korrekturhinweise, die exakte Angaben über die Bekanntgabe der Fragestellungen, die Bearbeitungszeit und die Vergabe von Bewertungspunkten beinhalten. Um den Anforderungen der Geheimhaltung gerecht zu werden, erhalten die Schulen die Tests kurzfristig als digitale Datei.
Nach Abschluss der Testphase werden die Arbeiten von der Lehrkraft korrigiert und an das ISB zurückgeschickt. Die zentralen Vergleichsergebnisse werden dort ausgewertet und die Durchschnittsergebnisse bis zur letzten Schulwoche an die Schulen weitergeleitet und im Internet für jeden zugänglich veröffentlicht.
Die Orientierungsarbeiten werden von der zuständigen Lehrkraft zwar korrigiert, jedoch nicht benotet, da die Ergebnisse ausschließlich dem Vergleich der Bildungsstandards dienen. In das Zeugnis der Schüler sollen insbesondere nur Leistungserhebungen wie beispielsweise Probearbeiten einfließen, deren Inhalte ausschließlich im unmittelbaren Unterricht erarbeitet und gesichert wurden.

Was können Orientierungsarbeiten leisten?
Orientierungsaufgaben geben Auskunft über den Leistungsstand einer Klasse beziehungsweise der einzelnen Schüler. Da alle Kinder eine gute und gleichberechtigte Bildungschance erhalten sollen, wurde der Untersuchungsmaßstab weniger auf das Leistungsvermögen der Schüler einer Klasse festgelegt, sondern vielmehr wird die Leistungsfähigkeit eines Kindes mit bayernweit einheitlichen objektiven Leistungs- und Qualitätsstandards verglichen.
Die Lehrkraft erhält mit Hilfe der Orientierungstests Hinweise auf den individuellen Förderbedarf eines Kindes. Gerade durch Fragen nach Lerninhalten, deren Erarbeitung bereits einen längeren Zeitraum zurückliegt, lassen sich auch wichtige Informationen über die Nachhaltigkeit des Lernens erschließen.
Darüber hinaus gewinnt die Lehrkraft auch Aufschluss über den Erfolg des eigenen Unterrichts und kann folglich Maßnahmen ergreifen, um die Unterrichtsqualität zu steigern.
„Sie sieht eventuell, welche Stoffgebiete, obwohl bereits bearbeitet, noch nicht umfassend verstanden oder ausreichend gesichert wurden und wie sich die einzelnen Schülerleistungen über die Kompetenzstufen hinweg verteilen. Dies kann die Lehrkraft als Anregung für die eigene Arbeit nutzen.“

Auch die gestellten Aufgaben selbst können den Lehrern für die alltägliche unterrichtliche Arbeit und die Erstellung von Probearbeiten dienlich sein und somit einen Beitrag zur Optimierung des Lehr- und Lernprozesses leisten.
Die Tests geben nicht zuletzt auch Auskunft über das bundesweit angestrebte Anforderungsniveau und können auch als Instrument der inneren Schulentwicklung genutzt werden. Eine gewissenhafte Auswertung der Ergebnisse birgt wertvolle Informationen für die Schule als Ganzes und kann für mehr Transparenz innerhalb des Lehrerkollegiums und gegenüber den Eltern sorgen. Durch eine offene schulinterne Diskussion der Ergebnisse können Kooperationsprozesse in Gang gesetzt werden, um beispielsweise ein einheitliches Anforderungsniveau an der Schule zu sichern.

Was können Orientierungsaufgaben nicht leisten?
Da derzeit bei den landesweiten Orientierungsaufgaben keine Hintergrund- und Kontextmerkmale wie z.B. Klassenzusammensetzung hinsichtlich Einzugsgebiet oder Migrationshintergrund berücksichtigt werden, verbieten sich unreflektierte Vergleiche, die allein auf der Basis der Durchschnittsergebnisse beruhen. Es muss daher dringend davon abgeraten werden, anhand der Ergebnisdaten Schlussfolgerungen über die Qualität des Unterrichts sowie der Schule oder über die Fähigkeiten einzelner Lehrkräfte ziehen zu wollen. Orientierungsaufgaben sind nicht in der Lage, die Komplexität des gesamten pädagogischen Geschehens zu erfassen. Die Tests können bezüglich der Fähigkeiten eines Kindes auch nicht die kontinuierliche Beobachtung und das professionelle Urteil der Lehrkraft ersetzen.

Welche Erkenntnisse können aus den Orientierungsaufgaben gewonnen werden?
Um das Potenzial der diagnostischen Informationen der Orientierungsaufgaben gewinnbringend nutzen zu können, ist eine intensive Auswertung auf drei verschiedenen Ebenen angebracht. Damit diese von den Lehrkräften auch eindeutig interpretiert werden können, erhalten die Schulen Auswertungsberichte, in denen die analysierten Daten kommentiert sind und Vorschläge zur weiteren Unterrichtsarbeit zur Verfügung gestellt werden.
„Individuelle Ebene:
Durch den Vergleich der Einzelergebnisse eines Schülers mit den Landesschnitten erhält die Lehrkraft individuell Rückmeldung über den Grad der Beherrschung der überprüften Kompetenzen jedes einzelnen Schülers. Die Orientierungsaufgaben geben Hinweise, ob ein Schüler gegen Ende des zweiten und dritten Schuljahres das kann, was er können soll.

Vergleich auf Klassenebene:
Durch den Vergleich der Klassenschnitte bei den einzelnen Aufgaben mit den Landesschnitten kann die Lehrkraft Aufschluss über den Erfolg ihres eigenen Unterrichts gewinnen. Die Orientierungsarbeiten können – unter Betrachtung der Begleitumstände – aufzeigen, ob die eigene unterrichtliche Arbeit in den einzelnen Bereichen Ziel führend war.

Schulebene:
Der Vergleich der Ergebnisse der Parallelklassen untereinander mit den Landesschnitten kann zur Sicherung eines einheitlichen, angemessenen Anforderungsniveaus und Bewertungssystems an der Schule beitragen.“


Da sich die Orientierungsaufgaben in Bayern momentan noch in der Testphase befinden, bleiben die Konsequenzen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene noch abzuwarten. Der obige Text hat jedoch einen ersten Eindruck über die Konzeption und die Absichten der Orientierungsarbeiten vermitteln können.

Zeugnisse in Bayern
Im Hinblick auf die Grundschule wurde erst vor wenigen Wochen, zur Ausgabe der Zwischenzeugnisse des Schuljahres 2005/2006 ein neues Notensystem eingeführt. Aus Gründen der Aktualität sollen zunächst die Beweggründe und die Auswirkungen dieser Reform erläutert werden, bevor die für die Primarstufe neu entwickelten Zeugnisse vorgestellt werden.

Ausgangslage
Da eine Reform die Umgestaltung vorherrschender Verhältnisse beschreibt, darf zu Beginn nicht darauf verzichtet werden, den bisherigen Zeugnisvorlagen Betrachtung zu schenken, um das Ausmaß der Veränderungen in seinem ganzen Umfang erfassen zu können.
Die bisherigen Zeugnisse dienten nun mehr seit den 70er Jahren als Beurteilungssystem. Zum damaligen Zeitpunkt war man der Meinung, dass Noten auf Schulanfänger und ihre Eltern einen zu großen Druck ausüben. Das Kultusministerium entwarf darauf hin für die ersten zwei Jahrgangsstufen Zeugnisbögen, die auf Noten verzichteten und dafür ein ausführliches ungegliedertes Wortgutachten beinhalteten. Dieses umfasste eine schriftliche Beurteilung aller von den Schülern erbrachten Leistungen. Das alte Notenwesen sah in den einzelnen Fächern erst ab der 3. Jahrgangsstufe eine Benotung der Leistungen ohne weiteres Hinzufügen schriftlicher Bemerkungen vor. Lediglich die Kopfzeile des Zeugnisses gab in wenigen Sätzen Auskunft über für das jeweilige Kind charakteristische Wesenszüge.
An dem beschriebenen notenfreien Raum der ersten und zweiten Klasse wurde in den letzten Jahren zunehmend Kritik geübt. Einer Umfrage zufolge befürworten rund 75% der Eltern von Schulanfängern eine Benotung für die ersten beiden Jahrgangsstufen. Eine weitaus größere Rolle bei der Erweckung der Reform spielten hingegen die Ergebnisse der ersten PISA-Studie. Als Konsequenz aus diesem internationalen Schulleistungstest ergibt sich der Bedarf nach einer früheren und gezielteren Förderung der Kinder. Die Reform der Leistungsbewertung in der Grundschule ist eine der Maßnahmen, die diesem Ansatz entsprechen.
Um gemäß den Forderungen der genannten Kritikquellen die notwendig gewordene Reform des Notensystems gewinnbringend umsetzen zu können, hat sich für diese Aufgabe eine kompetente Arbeitsgruppe zusammengefunden. Das aus Lehrkräften, Eltern, Schulpsychologen, Beratungslehrern, Erziehungswissenschaftlern sowie Vertretern des Kultusministeriums bestehende Team formulierte konkrete Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Berwertungswesens in der Primarschule.

Erprobung
Im zweiten Schritt der Reform wurde die erarbeitete Vorlage in den Schuljahren 2003/2004 und 2004/2005 an 30 bayerischen Schulen erprobt. Im Zuge der erstmaligen Ausgabe der neuen Zeugnisse im Februar 2003 wurden etwa 400 Lehrer- und ca. 6000 Elternfragebögen verteilt und anschließend ausgewertet, um anhand der Ergebnisse die Konzeption weiterzuentwickeln und zu einem Endprodukt zu kommen.
Die neuen Zeugnisse für die erste und zweite Jahrgangsstufe hatten bereits im Schuljahr 2004/2005 ihre Prämiere, während das neue Bewertungssystem für alle weiteren Grundschulklassen erst zum Zwischenzeugnis 2005/2006 eingeführt wurde.



Die Konzeption
Um der gesamten Persönlichkeitsentwicklung der Schüler eine intensivere Betrachtung zu schenken, berücksichtigt das neue Notensystem die sogenannten überfachlichen Kompetenzen, die als Schlüsselqualifikationen für den Erfolg des Kindes in den weiterführenden Schulen und im späteren Berufsleben zunehmend an Bedeutung gewinnen. Diese trugen bisher die Bezeichnung „Betragen“ und „Fleiß“ und wurden benotet.
Die Vokabel „Betragen“ wurde durch den Sammelbegriff „Sozialverhalten“ ersetzt und unterteilt sich in die vier Teilbereiche „Soziale Verantwortung“, „Kooperation“, „Kommunikation“ und „Konfliktverhalten“. Das bisher als „Fleiß“ bekannt gewesene Bewertungskriterium „Lern- und Arbeitsverhalten“ gliedert sich wiederum in “Interesse und Motivation“, „Konzentration und Ausdauer“ sowie „Lern- und Arbeitsweise“.
Auf die insgesamt sieben Teilbereiche der überfachlichen Kompetenzen wird von der ersten Klasse bis zum Zwischenzeugnis der zweiten Jahrgangsstufe in Form eines verbalen Kommentars eingegangen. Ab dem zweiten Jahreszeugnis werden die Schüler mit Hilfe der Kategorien A-D bewertet. A steht für „hervorragend ausgeprägt, während B „deutlich ausgeprägt“, C „teilweise ausgeprägt“ und D „zu wenig ausgeprägt“ impliziert. Die Kriterien für die Bewertung in diesen Bereichen werden den Eltern zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt. Für die betroffenen Lehrer hat das Kultusministerium eine 80-seitige Anleitung mit Beurteilungskriterien und Formulierungshilfen herausgegeben.
Um diese Beurteilung für jeden Schüler erstellen zu können, muss von den Lehrkräften von nun an über das ganze Schuljahr hinweg ein Beobachtungsbogen geführt werden. Für jeden Teilbereich der überfachlichen Kompetenzen sind hier Erziehungsziele und erwünschte Verhaltensmuster angeführt, deren Beobachtungen zunächst als verbaler Text und nochmals als Bewertung nach Kategorie A-D niedergeschrieben werden sollen.

Um den Schulanfängern die Möglichkeit bieten zu können sich ohne übermäßigen Leistungsdruck in das Schulleben eingewöhnen zu können, wird im ersten Schuljahr auch in den Fächern des grundlegenden Unterrichts nach wie vor auf eine Notenbewertung verzichtet. In diesen sowie in den musischen und künstlerischen Fächern erfolgt ebenfalls eine verbale Beurteilung in Form eines Fließtextes.
Diese Vorgaben besitzen auch für das Zwischenzeugnis der 2. Klasse noch Gültigkeit, wenngleich die Lehrkraft ab dieser Jahrgangsstufe mit behutsamen, bewertenden Rückmeldungen beginnt, die zunehmend in Benotungen übergehen. Im Jahreszeugnis werden die Leistungen aller Fächer bereits benotet. Die Zensuren der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht werden jedoch durch präzise Aussagen in Stichworten ergänzt. Die Fächer Deutsch und Mathematik sind in ihre, in Gliederungspunkt 4.1 bereits beschriebene Teilbereiche aufgeschlüsselt, denen separate Bemerkungen zukommen sollen.
„(…) die Vergangenheit hätte gezeigt, dass Wortgutachten von den Eltern oftmals nicht verstanden werden. Deshalb soll die Kombination von Einzelbeurteilungen und Kommentaren das neue Zeugnis transparenter machen. Das heißt Stärken und Schwächen der Schüler genauer erfassen, um so die Kinder gezielter zu fördern.“

Beide vorgestellten Zeugnisvarianten schließen mit einem separaten Abschnitt, der den Lehrkräften zur Verfügung steht, um Aussagen zum individuellen Lernfortschritt des Schülers zu treffen und gegebenenfalls Maßnahmen eines individuellen Förderbedarfs bekannt geben zu können.
Ab Ende des zweiten Schuljahres müssen Förderansätze zur Verbesserung der Leistung aufgeführt werden, sobald der Schüler ein Fach mit einer schlechteren Note als 3 abgeschlossen hat. Diese hierfür bereitgehaltene, gesonderte Spalte kann auch für ergänzende Bemerkungen genutzt werden, wie beispielsweise die Erwähnung der freiwilligen Übernahme von Tätigkeiten in der Schülermitverantwortung oder sonstigen Bemühungen für die Schulgemeinschaft.

Das ab dem Jahreszeugnis der zweiten Klasse verwendete Zeugnisformat wird bis zum Jahreszeugnis der vierten Stufe beibehalten. Für die Zeugnisse der dritten und vierten Klasse sind allerdings zusätzlich eine Spalte für die belegte Fremdsprache und eine Zeile für den Vermerk des Vorrückens angefügt.
Die neu entwickelten Zeugnisvorlagen und der Beobachtungsbogen sind zur Einsicht in Anhang VII ab S.16 vermerkt.

Langfristig sollen die gefundenen Neuerungen auch auf die weiterführenden Schulen übertragen werden.

Jahresfortkommen
Die Schüler der ersten und zweiten Jahrgangsstufe rücken ohne besondere Entscheidung in die nächst höhere Klasse vor. Zeugen die über das Schuljahr hinweg gemachten Beobachtungen jedoch von erheblichem Zweifel, ob das betroffene Kind dem Unterricht der nächsten Jahrgangsstufe folgen kann, so entscheidet der Klassenleiter im Einvernehmen mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften und mit Zustimmung des Schulleiters über das Vorrücken. Lassen es die Leistungen eines Schülers bereits im ersten Schulhalbjahr fraglich erscheinen, ob ihm am Ende der Klasse die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt werden kann, wird die Gefährdung im Zwischenzeugnis angegeben und begründet.
Ab der dritten Klasse ist die Entscheidung über das Jahresfortkommen des Schülers ausdrücklich im Zeugnis vermerkt, soll jedoch nur dann verweigert werden, wenn das Kind in seiner Entwicklung oder in seinen Leistungen erheblich unter dem altersgemäßen Stand seiner Jahrgangsstufe liegt und nicht erwartet werden kann, dass der Schüler mit Erfolg am weiterführenden Unterricht teilnehmen kann. Dieser Zustand gilt als erreicht, sobald im Fach Mathematik oder Deutsch die Note 6 und in dem anderen dieser beiden Fächer oder in Heimat- und Sachunterricht keine bessere Note als 5 erzielt oder in Mathematik und Deutsch die Gesamtnote 5 und im Fach Heimat- und Sachunterricht die Note 6 gegeben wurde. Schülerinnen und Schüler, die die Erlaubnis zum Vorrücken nicht erhalten haben, können die bisher besuchte Jahrgangsstufe wiederholen. Schülerinnen und Schülern, die infolge nachgewiesener erheblicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden wegen Leistungsminderungen die Voraussetzungen zum Jahresfortkommen nicht erfüllen (z.B. wegen Krankheit), kann das Vorrücken auf Probe gestattet werden, wenn zu erwarten ist, dass die entstandenen Lücken geschlossen werden können und das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann.
Bei Bedarf ist es einem Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu gestatten, ein Schuljahr freiwillig zu wiederholen oder im Anschluss an das Zwischenzeugnis in die vorherige Jahrgangsstufe zurückzutreten. Die letztendliche Entscheidung trifft eine Lehrerkonferenz unter Berücksichtigung der schulischen Leistungen des Schülers.
Besonders begabten Schülern kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten das Überspringen einer Jahrgangsstufe gestattet werden, wenn abzusehen ist, dass das betroffene Kind nach Reife und Leistungsfähigkeit den ihm bevorstehenden Anforderungen gewachsen ist. Impliziert ein zweites Überspringen den Übertritt in das Gymnasium oder die Realschule, so ist zunächst ein schulpsychologisches Gutachten einzuholen. Die endgültige Entscheidung wird vom Schulleiter getroffen. Von der ersten bis zur dritten Jahrgangsstufe ist das Überspringen auch noch im Anschluss an die Aushändigung des Zwischenzeugnisses möglich. Dieses wird an allen Schulen einheitlich am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Woche im Februar ausgestellt. Das Jahreszeugnis wird am letzten Schultag im Juli ausgegeben. Bei beiden Zeugnissen muss bei Minderjährigen die Kenntnisnahme von mindestens einem Erziehungsberechtigten durch Unterschrift auf dem Dokument bestätigt werden.
Sollte ein Kind während des laufenden Schuljahres die Schule wechseln müssen, so erhält es ein Zwischenzeugnis, das als Abschlusszeugnis zu kennzeichnen ist. Der Schülerbogen, der alle bis zu diesem Zeitpunkt erhobenen Leistungsbewertungen enthält kommt der Lehrkraft der neuen Schule zu.

Diskutierte Vor- und Nachteile der neuen Zeugnisvorlagen
Wie nahezu alle Reformen zeugen auch die Neuerungen der Zeugnisse in der Öffentlichkeit von großem Interesse und werden dementsprechend diskutiert. Im Anschluss sollen die bisher festgestellten Vor- und Nachteile der neuen Notengebung aufgeführt werden. Für eine umfassende Diagnose und ein endgültiges Urteil ist es zu diesem Zeitpunkt jedoch noch zu früh, da den in der Reform umgesetzten Maßnahmen Zeit gegeben werden muss sich bewähren zu können.

Die Kombination von Bemerkungen und Einzelurteilen in Form von Noten oder Kategorien sowie die Aufschlüsselung der überfachlichen Kompetenzen und der Fächer in Teilbereiche sollen das Zeugnis transparenter machen. Die Stärken und Schwächen der Schüler können durch dieses Verfahren genauer erfasst werden, um individuelle Fördermöglichkeiten gezielter einsetzen zu können.
Skeptiker befürchten hingegen, dass die neue detaillierte Notengebung „(…) schwache Schüler noch härter trifft als bisher. Für die Kinder, die schlecht sind, oft gepaart mit Eltern, die sie nicht unterstützen, ist es eine Stigmatisierung.“

Diese Befürchtung steht jedoch im Widerspruch mit der grundlegenden Absicht, die Schüler durch das neue Bewertungssystem gezielter fördern und zu besseren Leistungen motivieren zu können.
„Wie die neue Bewertung funktioniert, zeigt ein Beispiel: Im Fach Deutsch bekommt der achtjährige Lukas als Gesamtnote eine zwei, obwohl er sehr gewandt erzählen kann, spannende Geschichten schreibt und außergewöhnlich gut liest. Seine Schwachstelle ist im detaillierten Zeugnis unübersehbar: In Rechtschreibung hat er eine Vier. Was hinter der schlechten Note steckt, erklärt in wenigen Zeilen der Kommentar des Lehrers.“

Sowohl die Lehrer als auch die Eltern erhalten durch das Zeugnis von nun an Aufschluss darüber, wie sie ihre Kinder in ihrem Lernprozess effektiv unterstützen können. Die Erläuterungen der Lehrkraft sollen die Schüler dazu anregen, weiterhin zu üben. Ein Nachteil, der in nächster Zukunft jedoch bestehen bleibt, ist der Mangel an Lehrern, Sozialpädagogen und Förderunterricht.

Ein weiteres Ziel der Reform soll es sein, dass sich Eltern nicht wie bisher ausschließlich auf Noten stürzen, sondern sich mit den Leistungen ihrer Kinder intensiv auseinandersetzen und bestenfalls mit der Lehrkraft in Kontakt treten, um gemeinsam Fördermöglichkeiten zu finden.
Obwohl die Zeugnisse sehr umfangreich sind und viel Text beinhalten, sind sie jedoch übersichtlicher und transparenter als die bisher aus den ersten beiden Jahrgangsstufen gewohnten Wortgutachten.

Während ein Lehrer bisher für das Erstellen von einem Zeugnis etwa 30 Min. benötigt hat, beansprucht das neue Bewertungssystem zwei bis drei Stunden pro Schüler. Darüber hinaus müssen die Pädagogen von nun an täglich Schülerbeobachtungen durchführen und diese in den vorbereiteten Beobachtungsbogen eintragen, um daraus am Ende eines jeden Schulhalbjahres die Beurteilungen der sieben Teilbereiche der überfachlichen Kompetenzen ableiten zu können.
„(…) jetzt muss man alle 25 Kinder einer Klasse permanent beobachten, die Beobachtungen nach bis zu 40 verschiedenen Kriterien im Beobachtungsbogen dokumentieren und am Ende alles begründet den Kategorien A bis D zuordnen. Der Beobachtungsbogen müsse außerdem als Beweisgrundlage herangezogen werden können, wenn Eltern die Beurteilung ihres Kindes als ungerecht empfänden. Auf der Strecke blieben wichtige Gespräche mit Kindern und Eltern sowie Telefonanrufe bei den Schülern zu Hause, wenn die Eltern nicht von sich aus in die Schule kämen.“

Viele Pädagogen empfinden vor allem die Beobachtungsbögen als ein „Bürokratisches Monstrum“ , das den Lehrkräften keine Zeit mehr lässt Konsequenzen aus den Aufzeichnungen zu ziehen.
Wenngleich die Reform mit einem enormen Mehraufwand für die Lehrkraft gleichzusetzen ist, findet sie auch bei einigen Pädagogen große Zustimmung.
„Die viele Schreiberei habe den Vorteil, dass Eltern wissen was Sache ist und konkret auf Fördermaßnahmen angesprochen werden. Durch den zeitlichen Mehraufwand sei man als Lehrer gezwungen, sich intensivere Gedanken über einzelne Schüler zu machen.“

Es bleibt im Folgenden abzuwarten, wie sich die bisherigen Meinungen gegenüber den neuen Zeugnissen weiterentwickeln und welche Konsequenzen sich langfristig aus der Reform ziehen lassen.

Das Bayerische Schulsystem

Das bayerische Schulsystem

In Deutschland handelt es sich bei allen Schulformen vorwiegend um Halbtagsschulen. Der Unterricht beginnt von Montag bis Freitag je nach Schulhaus zwischen 7.45Uhr und 8.15Uhr und endet zwischen 12.45Uhr und 13.15Uhr. Die zur Verfügung stehenden fünf Stunden Unterrichtszeit setzen sich aus sechs Schulstunden zu jeweils 45 Minuten und zwei Pausen, die insgesamt 30Minuten umfassen, zusammen. In den höheren Schulklassen und an weiterführenden Schulen wird ein- bis zweimal wöchentlich auch am Nachmittag Unterricht erteilt. Während der Stundenplan der Grund- und Hauptschule durchschnittlich 32,5 Unterrichtstunden umfasst, werden die Schüler an Realschule und Gymnasium wöchentlich rund 35 Schulstunden unterrichtet.
Eine Schulklasse besteht an der Grund- und Hauptschule aus durchschnittlich 22,6 und an Realschule und Gymnasium aus 25,7 Kindern.
Die Lehrerausbildung ist darauf ausgelegt, dass an den Grund- und Hauptschulen mit Ausnahme von Religion und Textiles Gestalten möglichst alle Fächer von einer Lehrkraft unterrichtet werden können. Für die Ausbildung zum Realschul- und Gymnasiallehrer werden zwei Fächer vertieft studiert und der Unterricht später auch ausschließlich auf diese Kombination beschränkt. Für die Jugendlichen der weiterbildenden Schulen ist dies nicht selten mit einem stündlichen Lehrerwechsel verbunden.

Der bayerische Lehrplan aller Schulformen ist auf 26 Wochen ausgelegt, während ein Schuljahr jedoch 37 Schulwochen umfasst. Der damit zur Verfügung stehende Freiraum dient der Vertiefung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und kann über den Unterricht hinaus u.a. zur weiteren Behandlung einzelner Inhalte, zum Eingehen auf Schülerinteressen, zum Aufgreifen situativer Anlässe, zum erzieherischen Gespräch oder für die Gestaltung des Schullebens genutzt werden.
Das bayerische Schulsystem folgt einem Leitsystem, welches die verschiedensten Schularten in Gruppen zusammenfasst. Zur Einheit der allgemein bildenden Schulen (gelb) gehören die Grundschule, die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium. Während die Grundschule auch als Primarschule bezeichnet wird, handelt es sich bei den außerdem genannten, auf dem Elementarbereich aufbauenden Schularten um Sekundarschulen. Hier kann des Weiteren zwischen Sekundarstufe I, welche die Jahrgangsstufen 5-10 aller Schularten einschließt und der die Oberstufe des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens umfassenden Sekundarstufe II unterschieden werden.
Bei schulischen Einrichtungen, die sich auf eine spätere Berufstätigkeit beziehen, unterscheidet man zwischen den beruflichen Schulen (grün) und den Berufsausbildungsschulen (blau). Die vierte und letzte Gruppe des schulischen Leitsystems bilden die eigens an Erwachsene gerichteten Einrichtungen des zweiten Bildungsweges (rosa).

Während die nachstehende Grafik einen Überblick des gesamten Schulsystems aufzeigt, soll im weiteren Verlauf eine genauere Betrachtung der einzelnen Schularten vorgenommen werden.


Der Kindergarten
Ein Kindergarten ist in Deutschland und somit auch in Bayern eine halb- oder ganztägige Einrichtung zur Betreuung und pädagogischen Förderung drei- bis sechsjähriger Kinder. Diese Aufgaben werden von ausgebildeten Erziehern und Erzieherinnen übernommen.
Die Kindergärten werden zum Teil rein privat, jedoch meist von den Gemeinden und Kirchen organisiert und getragen. Im Gegensatz zu den Schulen ist ein Kindergartenplatz für die Eltern mit monatlichen Zahlungen verbunden. Kindergärten sind im Elementarbereich zwar Einrichtungen familienergänzender Bildung, gehören in Deutschland jedoch nicht zum Schulsystem. Der Besuch ist daher auch nicht verpflichtend. Die Kindergärten haben es sich zur Hauptaufgabe gemacht, die Selbstständigkeit und das Selbstbewusstsein, den Gemeinschaftssinn, die Umweltbegegnungen sowie die geistige und sprachliche Entwicklung der Kinder zu fördern. Die Verwirklichung und die Umsetzung dieser Vorhaben sind allerdings den Kindergärten selbst überlassen, da es anders als bei den Schulen hierfür keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Vom vollendeten dritten Lebensjahr bis hin zum Schuleintritt hat in Deutschland jedes Kind Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Viele Kindergärten bieten für fünf- bis sechsjährige schulreife Kinder eine Vorschulgruppe an. Hierbei handelt es sich um eine spezielle pädagogische Früherziehung, die auf den Schulbesuch vorbereiten soll.

Die Grundschule
Die Grundschule ist von ihrer Struktur her im deutschen Schulsystem die einzige Schulform die man als Gesamtschule bezeichnen könnte, da sie im Primarbereich die einzige öffentliche Schulart darstellt und vom schulfähigen Alter an ausnahmslos alle Kinder aufnimmt, ohne deren individuellen Leistungen zu berücksichtigen.
Neben der Vermittlung der Grundfertigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen sowie dem Wissenserwerb, leistet die Grundschule einen erheblichen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung eines jeden Kindes.
„Mit dem Schuleintritt beginnt für die Kinder das systematische Lernen, das an ihre individuellen Vorkenntnisse anknüpft und sie zu elementaren Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten führt. Sie erwerben Grundlagen für selbstständiges, eigenverantwortliches Denken und Handeln und gewinnen Erfahrungen im menschlichen Miteinander.“

Die Grundschule stellt eine enge Verflechtung von Unterricht und Erziehung dar. Das Ziel der Grundschule ist es nicht nur, Wissen zu vermitteln und Verstehen anzubahnen, sondern auch Wertehaltungen aufzubauen sowie Interessen zu entwickeln und zu fördern.
In den ersten vier Schulwochen berücksichtigt der Unterricht in Methoden und Inhalten den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. In diesen Wochen sollen verstärkt gemeinschaftsfördernde Maßnahmen, sowie Inhalte der Verkehrserziehung, z.B. Schulwegsicherheit, durchgeführt werden.
Um dem altersgemäßen Bewegungsdrang der Kinder gerecht zu werden, sind in den Jahrgangsstufen eins bis vier im Rahmen des Unterrichts regelmäßig Auflockerungs- und Entspannungsübungen nach dem Konzept der bewegten Grundschule durchzuführen.

Der Fächerkanon
Im Primarbereich werden in den ersten zwei Jahrgangsstufen die Fächer Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht, Musikerziehung sowie Kunsterziehung unterrichtet, die gemeinsam als „Grundlegender Unterricht“ bezeichnet werden und sich auf insgesamt 16 Unterrichtsstunden verteilen. Der Zusammenschluss dieser Bereiche ist damit zu begründen, dass Grundschulkinder Phänomene, Fragen und Probleme der sie umgebenen Welt nicht nach Fächern gegliedert, sondern aus eigenen vielfältigen Perspektiven und ganzheitlich wahrnehmen.
Gemäß des Lehrplanes ist das Fach Deutsch in der Grundschule in die Teilbereiche „Sprechen und Gespräche führen“, „Texte verfassen“, „Richtig schreiben“, „Sprache untersuchen“ sowie „Lesen und mit Literatur umgehen“ unterteilt, während sich das Fach Mathematik in „Geometrie“, „Zahlen“, „Rechnen“ und „Sachbezogene Mathematik“ unterteilt.
Zu diesem sogenannten grundlegenden Unterricht kommen noch die Fächer Sport, Religion beziehungsweise Ethik, Werken und Textiles Gestalten sowie zwei Unterrichtsstunden zur individuellen und gemeinsamen Förderung hinzu. Der Unterricht zur individuellen und gemeinsamen Förderung dient in allen Jahrgangsstufen der Behebung von individuellen Lernrückständen einzelner Kinder und Gruppen sowie der allseitigen ergänzenden Förderung. Der grundlegende Unterricht ist für alle Schüler Pflicht.
Im dritten und vierten Schuljahr wird die Stundenzahl des ursprünglichen Fächerkanons in den Kernfächern Mathe, Deutsch und Heimat- und Sachunterricht erhöht. Als neues Fach kommt lediglich eine Fremdsprache hinzu. Je nach Angebot des Schulhauses erhalten die Schüler wöchentlich zwei Unterrichtsstunden in Italienisch, Französisch oder Englisch.

Die Einschulung
Schulpflichtig werden mit Beginn des jeweils neuen Schuljahres alle Kinder, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des gleichen Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben. Für das kommende Schuljahr 2006/2007 ist der Stichtag auf den 31. August festgelegt worden. Seit Beginn des Schuljahres 2005/2006 wird der Termin für das Erreichen des Einschulungsalters pro Jahr um einen Monat vorverlegt. Im Schuljahr 2010/2011 werden alle Kinder, die bis zum 31.12.2010 sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sein. Dieses Vorgehen wurde in der Kabinettssitzung des bayerischen Ministerrats im Jahr 2005 beschlossen, um zum einen das Einschulungsalter dem europäischen Standard anzupassen und zum anderen, um die Zeit in der Kinder nach wissenschaftlichen Erkenntnissen in hohem Maße aufnahme- und lernbereit sind, besser zu nutzen.
Bei Kindern, deren Geburtsdatum nach dem Stichtag liegt und bei jüngeren Kindern, die auf Wunsch der Eltern eingeschult werden sollen, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die betroffenen Kinder erhalten eine Einschulungserlaubnis, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Kinder, die hingegen das gefragte Alter schon erreicht haben, jedoch noch nicht schulfähig sind, können zurückgestellt werden, um erst im darauf folgenden Jahr eingeschult zu werden.
Die Wahl der Grundschule ihres Kindes steht den Eltern nicht frei, sondern erfolgt nach dem so genannten Sprengelverfahren. Jeder Schule ist ein Einzugsbereich zugeordnet. Alle Kinder, die in diesem Gebiet wohnen werden in die entsprechende Grundschule eingeschult. Um diese Regel zu brechen besteht für Eltern die Ausnahmemöglichkeit eines Gastschulantrages für ein anderes Schulhaus.

Übertrittsregelungen nach der 4.Jahrgangsstufe
Die Grundschule endet mit dem vierten Schuljahr. Für den Übertritt an eine der weiterführenden Schulformen ist der Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht maßgebend. Für die weitere Schullaufbahn ergeben sich nach der Grundschule unter Berücksichtigung der Übertrittsregelungen folgende Möglichkeiten:


Das so genannte dreigliedrige Schulsystem sieht aufbauend auf der Grundschule eine Wahlmöglichkeit zwischen den drei Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium vor.
Für die Hauptschule gibt es kein Übertrittsverfahren. Einzige Vorraussetzung ist der erfolgreiche Besuch der 4.Klasse.
Zieht es ein Kind in Betracht, nach der vierten Klasse auf die Realschule oder das Gymnasium zu wechseln, so muss von den Erziehungsberechtigten bei der Lehrkraft bis Ende März ein Übertrittszeugnis beantragt werden. Das Übertrittszeugnis wir in den ersten Unterrichtstagen des Monats Mai ausgegeben und berechtigt nur im direkt darauf folgenden Schuljahr zum Übertritt auf eine weiterführende Schule. Das Übertrittszeugnis zeigt den aktuellen Leistungsstand in allen Fächern, der sich aus allen mündlichen, schriftlichen sowie praktischen Leistungen von Schuljahresbeginn bis zur Erstellung des Zeugnisses zusammensetzt. Darüber hinaus enthält das Übertrittsformular ein pädagogisches Gutachten. Dieses gibt Auskunft über Anlagen, Neigungen und Fähigkeiten des Schülers und beinhaltet abschließend eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den Übertritt auf die jeweilige Schulart festgestellt wird.
Um an eine Realschule wechseln zu können, muss im Übertrittszeugnis ein Notendurchschnitt von mindestens 2,33 erreicht werden. Bei einem Notendurchschnitt von 2,66 und schlechter muss das entsprechende Kind am Probeunterricht der Realschule teilnehmen. Bei erfolgreichem Bestehen des Probeunterrichts kann der Prüfling die Realschule besuchen. Sollte das Kind den Probeunterricht nicht bestehen, jedoch in einem der beiden geprüften Fächer, Mathe und Deutsch, mindestens einmal die Note 4 erreicht haben und sollten die Eltern weiterhin die Realschule für die richtige Schulwahl halten, so findet ein Beratungsgespräch mit Lehrkräften der Haupt- und Realschule statt. Die letztendliche Entscheidung über den weiteren Schulweg eines Kindes liegt grundlegend bei den Eltern.
Die Übertrittsregel für das Gymnasium sieht vor, dass ein Gesamtnotendurchschnitt von 2,33 sowie ein Notenschnitt von mindestens 2,0 in den Kernfächern Mathe und Deutsch erreicht werden muss. Erfüllt das Kind den Gesamtdurchschnitt, jedoch nicht die erforderlichen 2,0 in den Kernfächern, dann liegt eine „bedingte Eignung“ für das Gymnasium vor und die Entscheidung ist von den Eltern zu treffen. Bei Kindern, die den erforderlichen Durchschnitt bis 2,33 nicht erreicht haben, setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probenunterricht des Gymnasiums voraus.
Sollte ein Kind den Übertritt an Realschule oder Gymnasium am Ende der vierten Klasse nicht geschafft haben, jedoch in der fünften Klasse Hauptschule die erforderlichen Leistungen erbringen, so ist auch hier noch ein Übertritt in die 5.Klasse der höheren Schule möglich.

Die Hauptschule
Die Hauptschule baut als weiterführende Schule auf der Grundschule auf und betreut ihre Schüler von der 5. bis zur 9. Jahrgangsstufe.
Neben dem Lehren von Wissen und Kenntnissen hat es sich die Hauptschule zur Aufgabe gemacht, Schlüsselqualifikationen zu vermitteln. Schüler- und lebensnahe Methoden sollen die Heranwachsenden auf ein verantwortungsvolles Leben in Gesellschaft und Beruf vorbereiten. Besonderer Wert wird auf den handlungsorientierten Unterricht gelegt, durch den Lerninhalte praxisbezogen und konkret-anschaulich vermittelt werden. Auf das Berufsleben werden die Schüler durch praktische Maßnahmen, wie z.B. Betriebserkundungen und Praktika vorbereitet.

Im Folgenden soll in Zahlen ein Überblick über die Grunddaten der bayerischen staatlichen Grundschulen und Hauptschulen gegeben werden, die hier zur Volksschule zusammengefasst wurden:
Grundschule + Hauptschule = Volksschule

Der Fächerkanon
Die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Musik, Kunst, Sport und Evangelische/Katholische Religion beziehungsweise Ethik gehören dem Fächerkanon der Hauptschule sowie aller Schularten des bayerischen Schulsystems an.
Die Fächer Physik, Chemie und Biologie sind an der Hauptschule zu einer Fächergruppe zusammengefasst, welche somit die Naturwissenschaften bündelt. Die Begründung für diese Fächerkombination liegt darin, dass die Schüler die vielfältigen Erscheinungen der sie umgebenen Welt zunächst nicht nach Fächern gegliedert wahrnehmen. Auch die Fächer Geschichte, Sozialkunde und Erdkunde werden als ein Fach unterrichtet. Diese Fächergruppe soll den Jugendlichen Gelegenheit bieten, das Zusammenleben der Menschen in ihrem jeweiligen Lebensraum in Geschichte und Gegenwart zu untersuchen. Die Unterrichtsfächer Werken oder wahlweise Textiles Gestalten, Gewerblich-technischer Bereich, Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich, Kommunikationstechnischer Bereich und Buchführung bilden gemeinsam das Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik. Alle in diesem Lernfeld enthaltenen Fachbereiche sind im Lehrplan der Hauptschule mit jeweils eigenem Fachprofil und Lernzielkatalog aufgelistet. Da die Schüler der Hauptschule in der Regel früher als andere Heranwachsende in das Berufsleben eintreten, erweist sich dieser Lernbereich stark praxis- und berufsorientiert. Der Fächerkanon der Hauptschule wird abschließend durch das Fach Informatik komplettiert. Dieses baut ab der achten Jahrgangsstufe auf den in den Jahrgängen fünf bis sieben erworbenen Grundfertigkeiten im Umgang mit dem Computer auf und gebietet den Schülern elementare Einsichten in die Informationstechnik und die Strukturen der Informationsverarbeitung.
Die Stundentafel der Hauptschule ist dem Anhang zu entnehmen.

Abschlüsse und Anschlussmöglichkeiten
Wird die 9.Jahrgangsstufe erfolgreich abgeschlossen, so erhält der Schüler ein Hauptschulabschlusszeugnis. Erst durch Bestehen einer besonderen Leistungsfeststellung kann der Heranwachsende zusätzlich den qualifizierenden Hauptschulabschluss, den sogenannten „Quali“ (3) erwerben. Der erfolgreiche Hauptschulabschluss und der Quali eröffnen den Weg ins Berufsleben.
Am Anfang des Berufslebens steht in der Regel eine berufliche Ausbildung, die auf zwei Wege erlangt werden kann. Eine Möglichkeit bietet hierzu ein duales System, welches sogleich den Besuch einer Berufsschule und die Arbeit in einem Betrieb umfasst. Je nach Ausbildungsberuf und Vorkenntnissen von Seiten des Auszubildenden dauert die praktische Ausbildung und der parallel verlaufende Berufsschulbesuch zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Der zweite Weg einen Beruf zu erlangen ist die Berufsfachschule, die innerhalb von zwei bis drei Jahren eine abgeschlossene Berufsausbildung vermittelt oder gezielt auf eine Berufstätigkeit vorbereitet. Neben den allgemeinbildenden und den berufsbezogenen Fächern wird an dieser Schulform auch die praktische Berufsausbildung durchgeführt. Sowohl an der Berufsschule als auch an der Berufsfachschule kann bei hinreichenden Leistungen ein mittlerer Schulabschluss erworben werden (4).

Seit einigen Jahren bieten die Hauptschulen bei guten Leistungen die Möglichkeit an, einen „M-Zug“ zu besuchen. Der „Mittlere-Reife-Zug“ wird von der 7. bis zur 10. Jahrgangsstufe angeboten. Der hier nach der 10.Klasse zu erzielende Schulabschluss entspricht der Mittleren Reife. Für den Übertritt in den „M-Zug“ gibt es mehrere Gelegenheiten, die mit entsprechenden Übertrittsbedingungen verbunden sind. Diese werden in der folgenden Tabelle dargestellt.



Die Hauptschule bietet intern auch noch eine dritte und letzte Ausbildungsrichtung an. Die Praxisklasse (1) ist ein Modell der Förderung von Jugendlichen mit großen Lern- und Leistungsdefiziten. Eine spezifische Förderung mit hohen Praxisanteilen soll an eine positive Lern- und Arbeitshaltung heranführen. Unterstützung bei der praktischen Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung erfahren die Jugendlichen der Praxisklassen von der Jugendhilfe, der Berufsberatung und Partnern aus der Wirtschaft.

Zusätzlich den genannten Schulbildungsmöglichkeiten innerhalb der Hauptschulen können die Jugendlichen bei entsprechend guten Leistungen auch auf andere Schulformen wechseln. Erreicht der Schüler im Übertrittszeugnis der fünften Klasse Hauptschule in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch einen Durchschnitt von 2,33 bzw. in der sechsten und siebten Klasse 2,0 so eröffnet sich für ihn die Möglichkeit an die Realschule zu wechseln. Auch auf das Gymnasium kann ein Schüler nach der fünften oder sechsten Jahrgangstufe wechseln, wenn entsprechende Leistungen erzielt wurden beziehungsweise Aufnahmeprüfung und Probezeit erfolgreich absolviert wurden.
Frühestens nach der sechsten und nach jeder weiteren Jahrgangsstufe kann auch die Gelegenheit genutzt werden an die Wirtschaftsschule (2) zu wechseln.
Die Wirtschaftsschule zählt zu den Berufsfachschulen und vermittelt neben einer allgemeinen Bildung auch eine berufliche Grundbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung. Je nach Zeitpunkt des Übertritts gibt es diese Schule in vier- (7.-10.Jahrgangsstufe), drei- (8.-10.Jahrgangsstufe) und zweistufiger Form (10.-11.Jahrgangsstufe). Die Wirtschaftsschule verleiht bei erfolgreichem Bestehen den mittleren Schulabschluss.
Um auf die Wirtschaftsschule übertreten zu können, muss in den Kernfächern ein Notendurchschnitt bis 2,33 erreicht werden. Bei schlechteren Zensuren muss zur Übernahme eine Aufnahmeprüfung und eine Probezeit bestanden werden. Auch nach bestandenem Quali kann noch auf die 2-stufige Wirtschaftsschule gewechselt werden, sofern die Englischnote im Abschlusszeugnis nicht schlechter als Note 3 beträgt.

Das deutsche Schulwesen wurde in den letzten Jahren nach dem Motto „Kein Abschluss ohne Anschluss“ so gut ausgebaut, dass aufbauend auf jeder Schulform durch weiterführende Schulen oder den zweiten Bildungsweg die Möglichkeit zum Abschluss eines Studiums als höchste Ausbildungsform besteht (5). Diese und alle weiteren oben genannten möglichen Schulformvariationen für die Hauptschule sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst.

Die Realschule
Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5-10 und richtet ihr Bildungsangebot an Jugendliche, die sich an theoretischen Fragen interessiert zeigen und zugleich praktische Fähigkeiten und Neigungen besitzen. Diese Schulform vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und schafft Grundlagen für eine berufliche beziehungsweise schulische Weiterbildung.

Die Wahl der Ausbildungsrichtung
An der Realschule werden in den Jahrgangsstufen fünf und sechs alle Schüler weitestgehend in denselben Fächern unterrichtet. Die Pflichtfächer für die fünfte Jahrgangsstufe sind Religionslehre beziehungsweise Ethik, Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie, Erdkunde, Sport und Musik. Im gestalterischen Bereich kann zwischen Kunsterziehung, Textiles Gestalten und Werken gewählt werden. In der sechsten Jahrgangsstufe wird lediglich das Fach Geschichte neu eingeführt.
Nach der sechsten Klasse müssen sich die Schüler zwischen drei Ausbildungsrichtungen, den sogenannten Wahlpflichtfächergruppen, entscheiden.
Wahlpflichtfächergruppe I ist auf den mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich spezialisiert. Mit Mathe, Physik, Chemie und technischen Fächern wie Informatik oder Technisches Zeichnen als Schwerpunktgebiete, bereitet diese Gruppe vor allem auf technische Berufe vor.
In Wahlpflichtfächergruppe II steht der wirtschaftliche Bereich mit den Fächern Wirtschaft und Recht, Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Textverarbeitung im Vordergrund. Hier werden die Grundlagen für Berufe in Wirtschaft und Verwaltung geschaffen.
Fällt die Wahl der Jugendlichen auf Wahlpflichtfächergruppe III, so muss erneut zwischen zwei Möglichkeiten entschieden werden. Gruppe IIIa legt ihr Gewicht auf die zweite Fremdsprache Französisch, während Gruppe IIIb den Schulen verschiedene Möglichkeiten der Schwerpunktsetzung eröffnet. Im musisch-gestalterischen Bereich erhalten Kunsterziehung beziehungsweise Werken eine besondere Bedeutung, im hauswirtschaftlichen Bereich wird das Fach Haushalt und Ernährung zum Schwerpunkt gewählt und bei der Wahl des sozialen Ausbildungszweiges steht das Fach Sozialwesen im Vordergrund. Die Stundentafeln für die oben ausgeführten Wahlpflichtfächergruppen sind im Anhang einzusehen.
Obwohl die Wahlpflichtfächergruppen auf bestimmte berufliche Richtungen ausgelegt sind, bedeutet die Wahl lediglich eine Entscheidungshilfe jedoch keine Festlegung in der Berufswahl. Der Realschulabschluss berechtigt wie jeder Schulabschluss zu einer beruflichen Ausbildung.

Abschluss und Anschlussmöglichkeiten
Nach der siebten und neunten Jahrgangsstufe der Realschule kann an die Wirtschaftsschule gewechselt werden, wenn in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erreicht wurde (2). Am Ende der Realschulzeit steht eine zentral gestellte Abschlussprüfung, die bei erfolgreichem Bestehen einen mittleren Schulabschluss, die sogenannte mittlere Reife verleiht.
Der Realschulabschluss berechtigt unter bestimmten Notenvoraussetzungen zum Besuch der zweijährigen Fachoberschule (FOS), einer beruflichen Schule, die in zwei Schuljahren in der gewählten Ausbildungsrichtung praxisorientiert zur Fachhochschulreife führt. Die Fachhochschulreife ermöglicht bundesweit ein Studium aller an Fachhochschulen angebotenen Studiengänge.
Wer die Realschule ohne mittleren Schulabschluss verlässt und eine berufliche Ausbildung beginnt, kann in diesem Rahmen, wie bereits erwähnt, bei entsprechenden Leistungen den mittleren Schulabschluss erwerben (4) beziehungsweise bei erfolgreicher Teilnahme am Quali (3) den Quabi (Quali und überdurchschnittlicher Berufsabschluss) erhalten.
Auch aufbauend auf der Realschule kann jederzeit die Schullaufbahn eines zweiten Bildungsweges eingeschlagen werden (5).

Das Gymnasium
Zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurde das achtjährige Gymnasium eingeführt. Die Jugendlichen die in diesem Schuljahr die 5. und 6.Klasse besuchten bilden die ersten beiden Jahrgänge. Die Schüler der höheren Klassen werden bis zum Abitur nach dem bisherigen Lehrplan für das neunjährige Gymnasium unterrichtet.
Das neue achtjährige Gymnasium ist von der 5. bis zur 12.Klasse als geschlossener Bildungsgang konzipiert. Am Gymnasium wird eine vertiefte Allgemeinbildung vermittelt und das fächerübergreifende, abstrakte und problemlösende Denken gefördert. Im Vordergrund der Bemühungen steht weiterhin die Konzentration auf den nachhaltigen Erwerb grundlegender Kompetenzen sowie eine Stärkung der Studierfähigkeit durch Kenntnisse, die für jedes Hochschulstudium von Belangen sind. Das achtjährige Gymnasium sieht des Weiteren auch mehr Gestaltungsfreiheit der einzelnen Schulen und eine bessere begabungsgerechte Förderung der Jugendlichen vor. Die enge Zusammenarbeit mit Hochschulen und Wirtschaft soll die berufliche Orientierung der Schüler fördern.

Der neue Lehrplan für das G8 berücksichtigt Neuerungen der Entwicklungspsychologie sowie der Didaktik und Methodik. Der Stoffumfang wurde deutlich reduziert, um mehr Raum für Übung, Wiederholung, Vertiefung und Anwendung zu schaffen. Darüber hinaus wurden die Stoffinhalte stärker auf das für eine gymnasiale Bildung zentrale Wissen konzentriert.

Die Wahl der Ausbildungsrichtung
Für das Gymnasium stehen verschiedene Ausbildungsrichtungen zur Auswahl, die jedoch für die spätere Berufswahl nicht verbindlich sind. Generell bietet das Gymnasium ein breites, für alle Ausbildungsrichtungen verbindliches Fächerprogramm. Dieses setzt sich zu gleichen Anteilen aus einem sprachlich-künstlerischen, einem mathematisch-naturwissenschaftlichen und einem gesellschaftlichen Fächerkanon und Sport zusammen. Unabhängig von der Art des Gymnasiums erlernen alle Schüler mindestens zwei Fremdsprachen. Abgesehen vom Sprachlichen und vom Musischen Gymnasium stehen an allen anderen Formen die Sprachenkombinationen Englisch-Latein, Englisch-Französisch, Latein-Englisch oder Französisch-Englisch zur Auswahl. Beim achtjährigen Gymnasium setzt die erste Pflichtfremdsprache in der fünften und die zweite Fremdsprache in der 6. Jahrgangsstufe ein.
Es gibt sowohl Gymnasien die ausschließlich eine Ausbildungsrichtung anbieten, als auch Schulhäuser die intern mehrere Ausbildungszweige zur Wahl stellen.
Das Naturwissenschaftlich-technologische Gymnasium (NTG) betont vertiefte Kenntnisse in den Naturwissenschaften Physik und Chemie sowie in Informatik. Eine Übersicht über den Fächerkanon ist im Anhang zu finden (Anhang IV S.9).
Das Sprachliche Gymnasium (SG) fördert in erster Linie eine kulturelle Bildung und das Erlernen von mindestens drei Fremdsprachen. Zur Auswahl stehen neben Englisch als Pflichtsprache Latein, Französisch, Spanisch, Russisch und Italienisch. Die dritte Fremdsprache wird in der 8.Jahrgangsstufe eingeführt. Eine Sonderform des Sprachlichen Gymnasiums ist das Humanistische Gymnasium. Diese Ausbildungsrichtung beschäftigt sich vertieft mit der europäischen Kultur und ihren Wurzeln in der klassischen Antike. Latein, Englisch und Griechisch stellen die drei Pflichtfremdsprachen dar. Die einzige von den Schülern zu treffende Entscheidung ist hierbei, ob Englisch oder Latein als erste Fremdsprache ab der 5.Klasse erlernt werden soll. Eine Übersicht über den Fächerkanon ist im Anhang zu finden.
Eine dritte mögliche Ausbildungsrichtung ist das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Gymnasium (WSG). Hier steht den Schülern die Wahl offen, ihren Schwerpunkt entweder auf den Bereich Wirtschaftswissenschaften mit dem Fach Wirtschaftsinformatik oder auf die Sozialwissenschaften mit dem Fach Sozialpraktische Grundbildung zu setzen. Eine Übersicht über den Fächerkanon ist im Anhang zu finden.
Das Musische Gymnasium als vierte und letzte Wahlmöglichkeit beschäftigt sich vornehmlich mit den Fächern Musik und Kunst. Musik stellt das Kernfach dar, welches auch zu Instrumentalunterricht verpflichtet. Eine Übersicht über den Fächerkanon ist im Anhang zu finden.

Abschlüsse und Anschlussmöglichkeiten
Das achtjährige Gymnasium gliedert sich in eine Unterstufe mit den Jahrgängen 5-7, einer Mittelstufe mit den Jahrgangstufen 8-10 und einer Oberstufe mit den Klassen 11 und 12. Die letzte Etappe am Gymnasium wird auch als Kollegstufe bezeichnet und folgt nun nicht mehr wie die Jahrgangstufen 5-10 dem Klassen- sondern dem Kursprinzip. Die Kollegstufe führt zum Abitur hin. Das Abitur ist in Bayern eine zentral gestellte Abschlussprüfung und verleiht bei erfolgreichem Bestehen die allgemeine Hochschulreife, die deutschlandweit zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen befähigt. Die verschiedenen Hochschultypen sollen in Gliederungspunkt 4.2 näher vorgestellt werden.
Für das achtjährige Gymnasium ist vorgesehen, dass für alle Schüler der Oberstufe die Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache mit jeweils 4 Wochenstunden sowie die Fächer Geschichte, Religion bzw. Ethik und Sport verpflichtend sind. Darüber hinaus werden sich die Heranwachsenden nach wie vor entsprechend ihren Interessen und Begabungen ein individuelles Kursprogramm aus den weiteren Fremdsprachen, den Naturwissenschaften, den Gesellschaftswissenschaften und aus dem musisch-ästethischen Bereich zusammenstellen können. Als Auflage muss aus jedem dieser Bereiche mindestens ein Fach belegt werden. Bisher wurden von den Schülern aus dem zur Verfügung stehenden Fächerkanon zwei Leistungskurse als Schwerpunktfächer gewählt. Diese Leistungskurse werden in der neuen Konzeption durch zwei jeweils zweistündige, von den Schülern aus dem Fächerkanon nach wie vor selbst gewählte Seminare ersetzt, die eine optimale Vorbereitung auf Studium und Beruf gewährleisten sollen. In der zentral gestellten Abiturprüfung am Ende der 12.Jahrgangsstufe werden die Schüler in den beiden Seminaren und in zwei weiteren Fächern geprüft. Die Abiturnote ergibt sich aus den im Verlauf der letzten zwei Jahrgänge erhaltenen Noten und den Abiturprüfungen. Diese Gesamtnote ist ausschlaggebend für den Numerus Clausus (NC) an staatlichen Hochschulen. In Deutschland besteht ein Numerus Clausus für die Studiengänge, für die Zulassungszahlen festgelegt sind und bei denen davon auszugehen ist, dass die Anzahl der Studienbewerber die der Ausbildungsplätze übersteigt.
Da das Gymnasium die höchste und längste Schulform darstellt, ist das Bestehen der 10.Jahrgangsstufe mit einem mittleren Schulabschluss gleichgesetzt. Den Schülern steht es allerdings auch offen, nach der 9.Jahrgangsstufe durch eine externe besondere Leistungsfeststellung den qualifizierenden Hauptschulabschluss zu erwerben (1). Bei vorzeitigem Abbruch des Gymnasiums steht den Jugendlichen auch jederzeit die Möglichkeit einer Berufsausbildung mit anschließenden Bildungsmöglichkeiten offen (2,3).

Weitere Schularten
In den vergangenen Jahrzehnten wurde in Deutschland immer mehr Gebrauch vom sogenannten zweiten Bildungsweg gemacht. Der zweite Bildungsweg umschreibt alle Möglichkeiten auch als Erwachsener nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Hochschulreife oder den Befähigungsnachweis für den Besuch der Fachhochschule zu erlangen. Aufgrund der schlechten Arbeitsmarktsituation und der Tatsache, dass es mit einem höheren Schulabschluss leichter ist eine Ausbildungsstelle zu finden als mit einem niedrigem Abschluss, entscheiden sich immer mehr Schulabgänger sowie Jugendliche und Erwachsene, die mit Quali oder mittlerer Reife keine Arbeit bekommen für den zweiten Bildungsweg.
Das Bayerische Staatsministerium hat auf die große Nachfrage des zweiten Bildungsweges reagiert, indem das gegliederte Schulwesen in Bayern nach dem Grundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss“ weiter ausgebaut wurde, so dass selbst der niedrigste Schulabschluss, der Hauptschulabschluss, durch dementsprechende Bemühungen und Weiterbildungen ein Hochschulstudium nicht ausschließt.
In der obigen Ausführung wurde schon eine Vielzahl von Anschlussmöglichkeiten dargestellt, die im Folgenden durch weitere Schulformen komplettiert werden sollen.
Die Gruppe der beruflichen Schulen wurde mit der Beschreibung der Wirtschafts-, Fachober-, Berufs- und Berufsfachschule schon weitgehend erläutert. Die letzte fehlende Schulart in dieser Gruppe ist die Berufsoberschule (BOS). Diese Einrichtung baut auf einem mittleren Schulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mehrjährigen Berufstätigkeit auf und setzt zusätzlich das Bestehen einer Eignungsprüfung voraus. Während der zweijährigen Schulzeit eröffnen sich für die Schüler mehrere Abschlussmöglichkeiten. Nach dem ersten Schuljahr kann durch die freiwillige Teilnahme an einer Abschlussprüfung die Fachhochschulreife (vgl. Fachoberschule) erhalten werden. An das zweite Schuljahr schließt die Abschlussprüfung für die fachgebundene Hochschulreife an, in Verbindung mit einer zweiten Fremdsprache kann hier sogar die allgemeine Hochschulreife (vgl. Gymnasium) erworben werden. Während die Fachhochschulreife zum Besuch einer Fachhochschule berechtigt, befähigen die fachgebundene und die allgemeine Hochschulreife zum Studium an der Universität.

Zur Gruppe der Berufsausbildungsschulen gehören die Fachschule und die Fachakademie. Beide Schulformen bauen auf einer Berufsausbildung und einer mehrjährigen Berufstätigkeit auf und stellen eine berufliche Fortbildung dar. Die Fachschule bereitet ihre Schüler auf die Übernahme mittlerer Führungsaufgaben vor und bietet die Möglichkeit zum Erwerb eines mittleren Schulabschlusses und mittels einer Ergänzungsprüfung auch den Erhalt der Fachhochschulreife.
Die Fachakademie bereitet in zwei Jahren auf eine gehobene Berufslaufbahn vor. Das Studium im gewählten Ausbildungsbereich endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung, die zu einer staatlich festgelegten Berufsbezeichnung führt. Auch an dieser Schulform kann mittels einer Ergänzungsprüfung die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.

Zur letzten Gruppe weiterführender Schulen gehören die speziellen Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. Diese setzt sich aus der Abendrealschule, dem Abendgymnasium, dem Kolleg und dem Telekolleg zusammen.
Die Abendschulen bieten berufstätigen Erwachsenen die Möglichkeit, innerhalb drei bis vier Jahren an mehreren Abenden der Woche den entsprechenden Schulabschluss nachzuholen.
Das Kolleg ist ein Institut zur Erlangung der Hochschulreife, dessen Unterricht ganztägig stattfindet und die Vorbildung, Berufserfahrung und Lebensreife seiner Schüler berücksichtigt.
Das Telekolleg ist hingegen eine Zusammenarbeit des Freistaats Bayern und des Bayerischen Rundfunks und vermittelt in vier Trimestern die Fachhochschulreife an Erwachsene, die eine mittlerer Reife und eine abgeschlossener Berufsausbildung vorweisen können. Das Telekolleg stützt sich auf Lehrsendungen, die im bayerischen Fernsehen ausgestrahlt werden, schriftliches Begleitmaterial und Kollegtage. Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan der Fachoberschule und die Ausbildungsrichtung ist durch die berufliche Vorbildung festgelegt.

Das bayerische Hochschulwesen
Der Freistaat hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem international erstrangigen Standort für Wissenschaft und Forschung entwickelt. Die bayerischen Hochschulen erweisen sich dementsprechend als Impulsgeber für Innovation und Fortschritt. Dem hinzu befindet sich das bayerische Hochschulwesen momentan in einem dynamischen Prozess der Modernisierung und der Internationalisierung.
Die Hochschullandschaft setzt sich aus Universitäten und Fachhochschulen zusammen, die gemeinsam ein breites Bildungsangebot bereitstellen.

„Während die Fachhochschulen als „Hochschulen für die Praxis“ gezielt für die Wirtschaft und für technische und soziale Berufe ausbilden, setzen die Universitäten einen stärkeren Akzent auf die wirtschaftliche Ausbildung.“

Die Fachhochschule
Die Fachhochschule (FH) wurde in Bayern 1971 eingeführt. Seitdem wurden im Freistaat 22 Einrichtungen an 26 Standorten errichtet.
Mit einem bezeichnendem Praxisbezug in der Lehre, mit in das Studium eingebundenen praktischen Studiensemestern und mit Professoren als Dozenten, die neben der wissenschaftlichen Qualifikation die Erfahrung der Berufspraxis mitbringen, erfüllen die Fachhochschulen einen eigenständigen Bildungsauftrag, der sich an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientiert. Sowohl der Anwendungsbezug des Studiums, als auch die straffe und überschaubare Studienorganisation kommen Interessenten mit praktisch ausgerichteten Neigungen und Begabungen entgegen.

Für ein Studium an einer Fachhochschule wird die Fachhochschulreife als Schulabschluss benötigt. An den Fachhochschulen kann eine Berufsqualifizierung in den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Gestaltung erworben werden, die mit einer Diplomprüfung abschließt.
Neben den Diplomstudiengängen werden auch Studiengänge angeboten, welche die international etablierten Hochschulabschlüsse Bachelor und Master anstreben. Das Master-Studium schließt postgradual an einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom) an und setzt häufig eine mindestens zweijährige Berufspraxis voraus.
Die Regelstudienzeit der Diplomstudiengänge von acht Semestern unterteilt sich in der Regel in sechs theoretische und zwei praktische Studienhalbjahren. Die Bachelor-Studiengänge können bereits nach sechs bis sieben Semestern abgeschlossen werden.
Im Zuge eines erfolgreichen Abschlusses verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad mit dem Zusatz (FH), z.B. „Diplom-Ingenieur (FH)“ beziehungsweise den Bachelorgrad, z.B. „Bachelor of Engineering“.

Die Universität
Die neun bayerischen Universitäten bilden einen wichtigen Schwerpunkt der Forschung, welche sich nicht nur auf die geistes-, natur-, ingenieurwissenschaftliche und medizinische Grundlagenforschung beschränkt, sondern auch die anwendungsbezogene Forschung berücksichtigt. Im Zuge dessen besteht eine intensive Zusammenarbeit mit den in Bayern beheimateten Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, den Großforschungs-einrichtungen sowie mit zahlreichen Unternehmen.
Die Universitäten zeigen sich daran interessiert, trotz hoher Studentenzahlen einen hochqualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs heranzubilden. Bei der Einrichtung neuer Studiengänge werden stets die Bedürfnisse der Praxis berücksichtigt.
Die Art des berufsqualifizierenden Studienabschlusses hängt vornehmlich von den gewählten Studienfächern ab. Naturwissenschaftliche-, ingenieurwissenschaftliche sowie wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge schließen in der Regel mit einer Diplomprüfung ab, während die Ausbildungsrichtungen Sprach- und Kulturwissenschaften und teilweise auch die Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zum Magister (M.A.) führen. Die medizinischen Fächer, Pharmazie, Lebensmittelchemie, Rechtswissenschaft und alle Lehramtsstudiengänge werden hingegen mit einer Staatsprüfung zum Abschluss gebracht, die zum Vorbereitungsdienst für das zweite Staatsexamen berechtigt.
Neben diesen bewährten traditionellen Abschlüssen wurden auch an den Universitäten das Bachelor- und das Masterstudium eingeführt, die sich an internationalen Anforderungen orientieren. Ihre Lerninhalte sind fest modularisiert, was bedeutet, dass sie fest definierte und übertragbare Einheiten darstellen. Anders als bei den vorher erwähnten Studienabschlüssen stehen hier die Prüfungen nicht in der Mitte und am Ende des Studiums, sondern sind begleitend in das Studium eingebettet. Statt einer Benotung erhalten die Studenten für ihre erbrachten Leistungen „Credit Points“, die in ihrer Summe die Gesamtqualifikation bilden.
Alle genannten Universitätsabschlüsse berechtigen mittels einer Promotion zum Erwerb eines Doktorgrads.

Lehrerausbildung für GS in Bayern

Die Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen in Bayern

Allgemeine Anmerkungen bezüglich der Lehrerausbildung in Bayern
Die gegenwärtige Ordnung der gesamten Lehrerausbildung in Bayern geht auf ein im Jahre 1972 verabschiedetes „Gesetz zur Eingliederung der Pädagogischen Hochschulen in die Landesuniversitäten“ zurück.
Dieses bewirkte in der Folge die institutionelle, inhaltliche, konzeptionelle und standespolitische Integration und Akademisierung der Lehrerbildung.
Ferner wurde an jeder Hochschule eine Hochschulkommission mit fakultäts- und fachbereichsübergreifenden Entscheidungsbefugnissen eingerichtet.
Eine weitere Novellierung ereignete sich im Jahre 1977, als ein Gesetz- und Verordnungsblatt die Anforderungen für die einzelnen Lehrämter festlegte, die bis heute Bestand haben und im Folgenden für den Bereich der Grundschule erörtert werden.
Allgemein lässt sich konstatieren, dass die Befähigung für ein Lehramt an Grundschulen eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung, das Studium sowie eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung, den Vorbereitungsdienst, voraussetzt. Insofern lässt sich die gesamte Lehrerausbildung in zwei Phasen unterteilen, wie die folgenden Ausführungen zeigen.

Die erste Ausbildungsphase für das Lehramt an Grundschulen in Bayern

Allgemeine Vorbemerkung
Die erste Ausbildungsphase für das Lehramt an Grundschulen in Bayern umfasst ein Studium an einer staatlichen Universität. Die Qualifikation für das Studium an einer solchen setzt gemäß Artikel 60 Absatz 1 des bayerischen Hochschulgesetzes die Hochschulreife voraus.
Sonderregelungen, die die Anrechnung eines Studiums an einer vorher besuchten, nicht staatlichen oder nicht deutschen Hochschule betreffen, bleiben innerhalb dieser Abhandlung vernachlässigbar.
Bezüglich der Gebühren, die bei einem Studium des Lehramtes für Grundschule erhoben werden, sei auf eine gegenwärtige Revision des 2002 in Kraft getretenen grundsätzlichen Verbotes von Studiengebühren für ein Erststudium verwiesen. Diese sieht eine drastische Erhöhung des bislang erhobenen Studentenbeitrages vor und schließt darüber hinaus benötigtes Studienmaterial wie Literatur oder Arbeitsmaterial selbstverständlich nicht ein. Zu welchem genauen Zeitpunkt die Studiengebühr eingeführt werden wird und welche exakte Höhe sie aufweist bleibt abzuwarten.

Der Aufbau des Studiums
Das Studium für das Lehramt an Grundschulen weist eine Mindeststudiendauer von
sechs Semestern sowie eine Regelstudienzeit von sieben Semestern auf, wohingegen sich ein Studienjahr aus zwei Semestern sowie zwei unterrichtsfreien Zeiten zusammensetzt. Die terminliche Festlegung des Beginns der Semester obliegt dem Staatsministerium.
Bezüglich der folgenden Erläuterungen sollte an dieser Stelle der Begriff der Semesterwochenstunden, kurz SWS, Erwähnung finden. Dieser beschreibt die Anzahl an Stunden, die innerhalb einer Woche für den gesamten Zeitraum eines Semesters in Vorlesungen oder Seminaren absolviert wurde.
Der Studieninhalt für das Lehramt an Grundschulen sieht eine Zusammensetzung aus drei Teilen vor. Er umfasst ein erziehungswissenschaftliches Studium, das Studium eines Unterrichtsfaches sowie das Studium der Didaktik der Grundschule. Darüber hinaus sind während und bereits im Vorfeld des Studiums sechs verschiedene schulpraktische Veranstaltungen in Form von Praktika abzuleisten.
Der Abschluss des Studiums für das Lehramt an Grundschulen sieht die Teilnahme an der sogenannten ersten Staatsprüfung vor.
Eine nun folgende, genaue Analyse der unterschiedlichen Teile des Studiums gibt Aufschluss über ihre Gewichtung und Bedeutung.

Das erziehungswissenschaftliche Studium
Das erziehungswissenschaftliche Studium bedient sich mehrerer Fachbereiche, die, gemäß der Lehrerprüfungsordnung I sowie der Anzahl der Lehr- und Lernbereiche der einzelnen Fächer, unterschiedliche Gewichtung in der Anzahl der aufzubringenden Semesterwochenstundenzahlen aufweisen.
Die Richtzahl für den gesamten Bereich des erziehungswissenschaftlichen Studiums beträgt 32 Semesterwochenstunden, von denen 7 SWS auf das Studium der Allgemeinen Pädagogik sowie der Schulpädagogik entfallen und 12 SWS im Bereich der Pädagogischen Psychologie aufzubringen sind. Darüber hinaus sind für die Bereiche der Gesellschaftswissenschaften und Theologie bzw. Philosophie, der ebenfalls dem erziehungswissenschaftlichen Studium angegliedert sind, 6 SWS vorgesehen.

Das Studium eines Unterrichtsfaches
Neben dem erziehungswissenschaftlichen Studium sind Studierende des Lehramts an Grundschulen aufgefordert, ein Unterrichtsfach zu wählen, welches als eine Art „Hauptfach“ in tiefgreifenderem Umfang studiert wird. Dieser Umfang impliziert sowohl eine fachwissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Inhalten des Faches, als auch die Didaktik des Faches selbst.
Die Wahl erstreckt sich auf die nun folgenden Fächer. Neben Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch und Erdkunde besteht ferner die Möglichkeit Fächer wie Geschichte, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, evangelische oder katholische Religionslehre, Sozialkunde oder Sport als nicht vertieft studiertes Fach zu wählen. Die Wahl der Hauptfächer Sport, Kunst oder Musik sind mit Eignungsprüfungen verbunden, die stets vor der Immatrikulation für das Studium durchgeführt werden.
Die Bedeutung des Studiums des Unterrichtsfaches im Rahmen des Studiums manifestiert sich ebenfalls an der Zahl der Semesterwochenstunden, die das Studium dessen mindestens umfasst. Sie beträgt 44 SWS.

Das Studium der Didaktik der Grundschule
Das Studium der Didaktik der Grundschule umfasst abermals einen Mindeststudienbetrag von 44 SWS und setzt sich aus einem Wahlpflichtbereich sowie einem Pflichtbereich zusammen.
Im Gegensatz zum Pflichtbereich umfasst der Wahlpflichtbereich der Didaktik drei verschiedene Unterrichtsfächer und setzt sich aus Deutsch, Mathematik sowie einem Fach aus der Fächergruppe Musik, Kunst oder Sport zusammen. Sofern das vertieft studierte Unterrichtsfach bereits eines dieser Fächer darstellt, muss ein weiteres der bereits genannten Unterrichtsfächer gewählt werden. Wenngleich dieser Wahlpflichtbereich der Didaktik der Grundschule versucht, Ansatzpunkte und Konzeptionen zur Vermittlung der fachlichen Inhalte in der Grundschule zu lehren, so wird dieses Bemühen durch den Pflichtbereich noch übertroffen. Dieser akzentuiert ausschließlich grundschulimmanente Themenbereiche wie Sachunterricht, Schriftspracherwerb sowie die Pädagogik der Grundschule und unterscheidet sich somit gänzlich von den fachgebundenen Lehren der Wahlpflichtfächer.
Einen in den letzten Jahren den Pflichtfächern addierten Bereich stellen Lehrveranstaltungen aus der Didaktik des Faches Musik dar, die gemäß den anderen Themenbereich der Pflichtfächer sehr praxisorientiert sind.

Möglichkeiten der Erweiterung des Studiums
für das Lehramt an Grundschulen
Aufbauend auf den Angaben der obligaten Studieninhalte für das Lehramt an Grundschulen sollen an dieser Stelle Möglichkeiten der Erweiterung des Studiums aufgezeigt werden, die jedoch lediglich der Vollständigkeit halber getätigt werden und keinesfalls als Kernpunkt dieses Themenbereiches anzusehen sind. Aus diesem Grund wird bewusst davon Abstand genommen, Anforderungen der jeweiligen Studiengänge zu analysieren.
Grundsätzlich ist zwischen einer grundständigen Erweiterung des Studiums, die parallel zu den Pflichtstudien erfolgt, und einer nachträglichen Erweiterung, die nach Beendigung des Studiums aufgenommen werden kann, zu unterscheiden.
Eine grundständige Erweiterung bietet das Studium für die pädagogische Qualifikation als Beratungslehrkraft, das Studium eines weiteren Unterrichtsfaches oder Ethik, das Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache sowie das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule.
Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt dar, das anstelle des Studiums eines Unterrichtsfaches tritt.
Weitere nachträgliche Erweiterungsmöglichkeiten bieten das Studium der Medienpädagogik, das Studium des darstellenden Spiels und das Studium des Fachs Förderung von Schülern mit besonderem Förderbedarf.


Die Organisation der Praktika für das
Lehramt an Grundschulen
Wie bereits einleitend erwähnt, gilt es im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Grundschulen sechs verschiedene Praktika abzuleisten. Diese sollen sowohl eine Einführung in die Fachpraxis einzelner Unterrichtsfächer vornehmen sowie einen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule gewähren. Insofern soll den Studierenden ermöglicht werden, Einsichten darüber zu erlangen, ob sie für den angestrebten Beruf geeignet sind. Unterstützung erhalten sie dabei von den Praktikumslehrern, welche durch Gespräche mit den Studierenden gleichzeitig eine beratende Funktion einnehmen.
Ferner nehmen die verschiedenen praktischen Studien eine gegenseitige Ergänzung und Verknüpfung vor, die sich auch in der Zusammenarbeit des Praktikumsamtes, der Hochschullehrer und den Praktikumslehrern widerspiegelt. Den Praktikumsämtern kommt dabei die Organisation der Praktika zu. Diese Aufgabe schließt die Zuteilung der Praktikumsschulen durch die Schulämter, die Bestellung der Praktikumslehrer sowie die Bekanntmachung und Einweisung der gemeldeten Studierenden an die jeweiligen Praktikumsschulen mit ein.
Nach dieser allgemeinen Erläuterung der Aufgaben, Ziele und Bedeutung der Praktika im Rahmen des Studiums folgt nun eine detaillierte Analyse der einzelnen Praktika.

Das Betriebspraktikum
Das Betriebspraktikum sieht eine achtwöchige Tätigkeit in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels-, oder Dienstleitungsbetrieb vor und soll somit einen grundlegenden Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln.

Das Orientierungspraktikum
Während das Betriebpraktikum gezielt das Gewinnen eines Eindruckes außerhalb der Schule forciert, dient das Orientierungspraktikum dem Kennenlernen der Schulart der Grundschule aus der Sicht des Lehrers. Darüber hinaus soll es zur Überprüfung der Affinität bezüglich dieses Berufes herangezogen werden und wird im Rahmen von drei bis vier Wochen, nach Möglichkeit vor Beginn des Studiums, abgeleistet.

Das schulpädagogische Blockpraktikum
Das schulpädagogische Blockpraktikum kann an allen öffentlichen Grund- und Hauptschulen in Bayern in den Monaten Februar, März, April sowie September und Oktober abgeleistet werden und umfasst den zeitlichen Rahmen von drei Wochen, der sich aus etwa 50 Unterrichtsstunden und einer zwei-dreitägigen Einführungsveranstaltung zusammensetzt.
Der Zeitpunkt des Praktikums ist nach dem ersten, spätestens nach dem vierten Studiensemester zu wählen.
Den Studierenden kommt innerhalb des Praktikums die Aufgabe zu, Beobachtungen des Schülers hinsichtlich seines Lern- und Sozialverhaltens in der Klasse durchzuführen, Beobachtungen des Unterrichtsstils und der erzieherischen Wirksamkeit der Lehrkraft anzustellen, eine Vorbereitung, Durchführung und Analyse eigener unterrichtlicher, erzieherlicher Vorhaben auszuführen sowie vorbereitende, begleitende und nachbereitende, obligate Veranstaltungen zu besuchen.

Das fachdidaktische Blockpraktikum
Während sich die organisatorische Konzeption des fachdidaktischen Blockpraktikums analog dem schulpädagogischen Blockpraktikum gestaltet, differiert es hinsichtlich der Aufgaben und Studienziele der Studierenden zu den bereits vorgestellten.
Das fachdidaktische Blockpraktikum sieht gemäß seiner Bezeichnung eine Beschränkung auf ein gewähltes Unterrichtsfach der Didaktik der Grundschule vor. Der Studierende ist darin aufgefordert, sich in die fachspezifischen Aufgaben und Ziele des jeweiligen Lehrplanes einzuarbeiten und stellt Unterrichtsbeobachtungen im Hinblick auf die Erfassung der Lernausgangslage, der Begleitung von Lernprozessen sowie der individuellen Förderung der Schüler an. Ferner setzt er verschiedene Verfahren der Kontrolle des Lernerfolges ein, analysiert fachspezifische Lernschwierigkeiten für den Schüler und bereitet und analysiert sein unterrichtliches Vorhaben und eigene Unterrichtsversuche vor, wovon mindestens einer obligat durchzuführen ist..

Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum
Anders als die bereits erörterten Praktikumsarten umfasst das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum den Zeitraum eines Semesters, innerhalb dessen an je einem Tag der Woche ein vierstündiger Besuch der zugeteilten Praktikumsschule getätigt wird. Neben einer Besprechung mit der Praktikumslehrkraft sind darüber hinaus Lehrveranstaltungen an der Hochschule vorgesehen, um somit eine vertiefende Ergänzung der praktischen Studien zu gewährleisten.
Das Praktikum sollte im Zeitraum zwischen dem dritten und dem fünften Semester absolviert werden und ist im gewählten Unterrichtsfach und in der Didaktik der Grundschule abzuleisten. Die Aufgaben, die an den Studierenden gestellt werden, stellen sich wie folgt dar: Neben der Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle und Unterrichtsbeispiele, sollte neben der Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben die Durchführung mindestens eines Unterrichtsversuchs stattfinden.
Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum
Abschließend sei auf das letzte, verpflichtend wahrzunehmende Praktikum verwiesen, welches im Gegensatz zu den vorangegangenen Praktika innerhalb einer Grundschule stattfinden muss, während die anderen, vorgestellten Praktikumsarten falls nötig ebenfalls in Hauptschulen zu absolvieren sind. Die logistischen Rahmenbedingungen entsprechen denen des vorangehenden Praktikums, während die Aufgaben und Ziele innerhalb des Praktikums die Analyse, Planung, Durchführung, Kontrolle und Beurteilung des Unterrichts in der Grundschule vorsehen. Darüber hinaus sieht dieses Praktikum die Durchführung mindestens eines Unterrichtsversuches in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Hochschullehrer vor.
Abschließend muss konstatiert werden, dass die vier letztgenannten Praktika der Anfertigung eines Berichtes bedürfen, der die ausgeführten Praktikumstätigkeiten wiedergibt. Die Wertung des Praktikums wird vom Praktikumslehrer vorgenommen, der die erfolgreiche Teilnahme ebenfalls im sogenannten Praktikumsbuch bestätigt.


Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen ist gemäß der Lehramtsprüfungsordnung eine Einstellungsprüfung im Sinne des Bayerischen Beamtengesetzes und stellt gleichzeitig eine Hochschulabschlussprüfung dar. Sie dient in dieser Funktion der Feststellung, ob die fachliche Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erworben wurde. Die Prüfungen werden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus durchgeführt und an der jeweiligen Hochschule wahrgenommen. Die Zulassung zur Prüfung ist mit dem Nachweis der erbrachten Leistungen innerhalb des Studiums verbunden, die wie bereits erwähnt die vorgeschriebene Mindestanzahl an Semesterwochenstunden in den einzelnen Fächern und Fachbereichen des Studiums umfassen. Die Bestätigungen der erfolgreichen Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen durch sogenannte „Scheine“ werden dabei häufig durch das Anfertigen schriftlicher Hausarbeiten sowie durch die Vorbereitung von Vorträgen zu einem bestimmten Themengebiet erworben.
Gegenstand und Inhalt der Prüfungen sind schriftliche, mündliche sowie praktische Prüfungsteile, die in fast allen der studierten Fächer abgehalten werden. Einschränkend sei an dieser Stelle erwähnt, dass davon Abstand genommen wurde, die einzelnen Fächer und denen ihnen zukommenden Prüfungsarten zu erörtern, um den Charakter der Vermittlung
eines allgemeinen Überblicks zu wahren.
Darüber hinaus umfasst die Erste Staatsprüfung die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit, wie die dem Leser vorliegende beweist. Eine Besonderheit stellt im Rahmen der Ersten Staatsprüfung das Fach der Erziehungswissenschaften dar. Dieses kann als gesonderte Prüfung zu einem früheren Zeitpunkt abgelegt werden. Alle weiteren Teile sind jedoch als Ganzes abzulegen.
Durch eine unterschiedliche Gewichtung einzelner Prüfungsteile errechnet sich die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung, die bis zu einem Notendurchschnitt von 4,5 als noch bestanden zu werten ist. Das Nichtbestehen der Ersten Staatsprüfung kann durch die Wiederholung der nichtbestandenen Prüfungsteile revidiert werden.

Die zweite Ausbildungsphase für das Lehramt an Grundschulen in Bayern

Allgemeine Vorbemerkung
Die zweite Ausbildungsphase für das Lehramt an Grundschulen wird durch die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nach Ablegung der Ersten Staatsprüfung festgelegt.
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt sind. Hierzu zählt unter anderem eine für den Beruf notwendige, gesundheitliche Eignung. Über die Zulassung des Bewerbers entscheidet die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus für den Einzelfall bestimmte Regierung. Jene zeigt sich für die gesamte Ausbildung der Lehramtsanwärter für Grundschulen im Regierungsbezirk verantwortlich. Dies wird anhand der Wahrnehmung der Aufgaben, wie die Zuweisung der Lehramtsanwärter zu einem Seminar, evident. Ferner obliegt dem Schulamt die Zuweisung der Lehramtsanwärter an eine Einsatzschule.
Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem Einsetzen des neuen Schuljahres und sieht am Tag des Dienstantrittes eine Vereidigung des Beamten auf Widerruf vor, der während des Vorbereitungsdienstes die Bezeichnung „Lehramtsanwärter für Grundschulen“ trägt.

Der Aufbau des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte, die jeweils zwölf Monate umfassen. Die Aufgabe des Vorbereitungsdienstes besteht in der Ermöglichung einer theoretisch fundierten, schulpraktischen Ausbildung für die Tätigkeit im Lehramt an Grundschulen. Ferner sieht er die Förderung eigenverantwortlicher Lehr- und Erziehertätigkeiten sowie die Befähigung zur Erfüllung der beruflichen Aufgaben in den weiteren Tätigkeitsfeldern vor. Infolgedessen umfasst die Ausbildung allgemeine erziehungswissenschaftliche sowie fachspezifische Inhalte.

Der erste Ausbildungsabschnitt
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst Seminarveranstaltungen, ein Praktikum, eigenverantwortlichen Unterricht, Hospitationen mit Studienzeiten, ausbildungsbezogene Lehrgänge sowie andere ausbildungsbezogene Aufgaben des Lehramtsanwärters.
Der Umfang sowie die Intention dieser Teilbereich der Ausbildung sollen im Folgenden erörtert werden.
Die Seminarveranstaltungen
Je zwei Wochentage entfallen auf Seminarveranstaltungen, für deren Durchführung ein Studienseminarleiter verantwortlich ist. Diesem obliegt ferner die Koordination und Betreuung des Praktikums sowie die Mitwirkung bei der Auswahl von Betreuungslehrern. Darüber hinaus nimmt er bei der Fortbildung aller an der Ausbildung Beteiligter Anteil und führt über jeden Lehramtsanwärter einen sogenannten Seminarbogen, in dem seine Tätigkeiten und dienstliche Verwendung während des Vorbereitungsdienstes vermerkt werden. Unterstützung erfährt der Studienseminarleiter durch einen Seminarrektor, der befähigt ist, ihn zu vertreten. Der Dienstsitz des Leiters des Studienseminars ist stets die Schule, an der er unterrichtet. Insofern finden Seminarveranstaltungen stets an Schulen im Studienseminarbezirk statt.
Ziel der Seminarveranstaltungen ist es, den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, Alttagsfragen aus der Erziehungs- und Unterrichtspraxis gemeinsam zu erörtern. Darüber hinaus erhalten Lehramtsanwärter im Rahmen der Ausbildungstage die Möglichkeit Lehrversuche durchzuführen.
Das Praktikum

Während die Seminarveranstaltungen stets an der Schule des Seminarleiters stattfinden, nimmt der Lehramtsanwärter die nun folgenden Teilbereiche seiner Ausbildung an seiner Einsatzschule wahr.
Das sogenannte Praktikum umfasst gleichsam den Seminarveranstaltungen einen zeitlichen Umfang von zehn Wochenstunden. Den Schwerpunkt des Praktikums stellt die Erteilung von Unterricht in der Klasse des Betreuungslehrers dar. Mit eingeschlossen sind dabei die schriftliche Unterrichtsvorbereitung sowie Vor- und Nachbesprechungen des Unterrichts. Darüber hinaus ermöglicht der Betreuungslehrer die Beteiligung des Lehramtanwärters an allen mit der Klassenführung verbundenen Arbeiten und Veranstaltungen.

Hospitation mit Studienzeiten
Der Hospitation mit Studienzeiten, welcher im ersten Ausbildungsabschnitt lediglich eine Wochenstunde zukommt, sieht die Auseinandersetzung mit inhaltlichen Bereichen der Pädagogik, Psychologie, der Didaktik der Fächer sowie ausgewählten Schwerpunkten aus dem Schulrecht und der Schulkunde sowie Fragen der staatsbürgerlichen Bildung vor. Anders als im Studium soll hierbei deren reflektierte Umsetzung in die Tätigkeitsfelder der Grundschule erfolgen.
Eigenverantwortlicher Unterricht
Ein weiterer wichtiger Teilbereich der Ausbildung des Lehramtsanwärters manifestiert sich in der Erteilung eigenverantwortlichen Unterrichts. Dieser erfolgt in ausgewogener Kombination der Studienfächer des Lehramtsanwärters und wird derzeit mit einem Umfang von acht Wochenstunden wahrgenommen.

Der zweite Ausbildungsabschnitt
Anders als die detaillierte Beschreibung des ersten Ausbildungsabschnittes kann in der Darstellung des zweiten Ausbildungsabschnittes, der ebenfalls einen Zeitraum von zwölf Monaten umfasst, auf die neuerliche Beschreibung der Teilbereiche verzichtet werden, da diese im zu beschreibenden Zeitraum lediglich einen Wegfall oder eine differente Gewichtung erfahren.
Während die Anzahl der Wochenstunden, die in Form von Seminarveranstaltungen absolviert werden, bei zehn verbleibt, erhöht sich Zahl der Wochenstunden der eigenverantwortlichen Hospitationen auf vier. Analog verhält es sich mit dem eigenverantwortlichen Unterricht, der auf 15 Wochenstunden anwächst und neben dem Unterricht in studierten Fächern nun auch die Vermittlung nicht studierter Unterrichtsinhalte in Form von Fächern mit einschließt.
Abschließend muss bezüglich beider Ausbildungsabschnitte vermerkt werden, dass der Lehramtsanwärter durch die Wahrnehmung ausbildungsbezogener Lehrgänge sowie die Gewinnung des Einblickes in andere Schularten eine Ergänzung seiner Ausbildung vornehmen kann.

Die Zweite Staatsprüfung
Analog der Ersten Staatsprüfung ist auch die Zweite Staatsprüfung eine Anstellungsprüfung im Sinne des Bayerischen Beamtengesetzes und dient in Kombination mit der ersten Staatsprüfung der Feststellung, ob die Befähigung für ein Lehramt an Grundschulen erworben wurde.
Die Prüfung setzt sich aus Einzelprüfungsleistungen wie einer schriftlichen Hausarbeit, einem Kolloquium, einer mündliche Prüfung sowie drei Prüfungslehrproben zusammen.
Während die Hausarbeit eine schriftliche Auseinandersetzung mit Fragen des Unterrichts und der Erziehung, die sich innerhalb des zweiten Ausbildungsabschnittes ergaben, aus pädagogischer, psychologischer didaktischer oder fachwissenschaftlicher Sicht vorsieht, erstreckt sich das Kolloquium auf eine mündliche Auseinandersetzung mit konkreten Situationen einer Klasse und deren pädagogische und psychologische Betrachtung.
Ferner akzentuieren die mündlichen Prüfungen weitere, in den Hospitationen angeeignete Inhalte der Ausbildung.
Bezüglich der Lehrproben kann angemerkt werden, dass diese einer Zusammensetzung aus zwei Lehrproben auf dem Gebiet der Didaktik der Grundschule sowie einer Lehrprobe im studierten Unterrichtsfach genügen und an der Seminarschule oder der Einsatzschule vor einer bekannten Klasse abzulegen sind.
Darüber hinaus werden neben diesen Prüfungsteilen noch drei weitere Kompetenzen des Lehramtsanwärters aufgrund seiner Leistungen während des gesamten Vorbereitungsdienstes vom Leiter des Studienseminars bewertet. Diese sind namentlich unter der Unterrichtskompetenz, der erzieherischen Kompetenz sowie der Handlungs- und Sachkompetenz zu subsumieren. Analog der Ersten Staatsprüfung sieht das Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung die Errechnung des Gesamtergebnisses als Summe der unterschiedlich gewichteten Prüfungsteile vor. Ein Gesamtergebnis von 4,5 wird dabei als noch bestanden gewertet.

Die Gesamtprüfungsnote
Die Gesamtprüfungsnote wird aus den Gesamtnoten der Ersten und der Zweiten Staatsprüfung gebildet, wobei diese gleich gewertet werden. Sie gilt als Note der Anstellungsprüfung und erfährt die Zuordnung zu einer Platzziffer innerhalb des Lehramtes an Grundschulen. Diese erweist sich als ausschlaggebend für die Einstellung der Lehrer, da sie ein vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegtes Einstellungskriterium verkörpert. Der konkrete Einstellungsvollzug obliegt den Bezirksregierungen, die in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern auch die Dienstorte festlegen.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Interessanter Einblick....
Interessanter Einblick. Da ich aus Berlin komme, war...
abschluss - 20. Mai, 17:50
Die Geschichte ist total...
Die Geschichte ist total super geschrieben Hat mir...
ScusiSu - 5. Jun, 20:08
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS I. Einsatzmöglichkeiten des Weblogs...
Education Scouts - 2. Jun, 19:08
I. Einsatzmöglichkeiten...
I. Einsatzmöglichkeiten des Weblogs für Schule, Lernen...
Education Scouts - 2. Jun, 19:06
Vertrauensspiele
Vertrauensspiele: Pendel Material: - Empfohlenes...
Education Scouts - 2. Jun, 10:00

Links

Suche

 

Status

Online seit 6555 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 20. Mai, 17:50

Credits


Bildungswesen
Didaktische Hilfen für den Unterricht in der Grundschule
Gedichte
Kindergeschichten
Rezepte
Spiele
Weblog- Unterrichtsskizze
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren